Guten Abend,
es ist mir etwas peinlich, dass mich diese Fragen zu euch führen, aber ich möchte nur sehr ungern etwas falsch machen. Daher hoffe ich mir kann geholfen werden.
Ich habe die Erbschaftssteuererklärung für mich und einen 2. Erben (benannt durch Testament) erstellt, bin jedoch unsicher, auch wenn das ziemlich simpel scheint:
1. Hauptvordruck - 3 - Beteiligte: Ich muss jeweils einen Eintrag für mich und den 2. Erwerber machen, korrekt?
2. Hauptvordruck - 7 - Hinterlassene Vermögenswerte: Sämtliche Werte werden in der Originalhöhe eingetragen und durch das Finanzamt anhand des in den beiden Anlagen Erwerber eingetragenen Erbanteil 1/2 aufgeteilt, korrekt?
3. Anlage Erwerber: Bis auf die in Punkt 4 nachfolgend beschriebene Ausnahme sind die Anlagen bis auf die Angaben zum Erwerber und den Erbanteil komplett leer (Schenkung habe ich noch verneint), weil keinerlei Sonderfälle bestehen. Das Vermögen wurde einfach auf uns gleichermaßen aufgeteilt, damit ist das "leer" korrekt?
4. Durch damalige Vorauszahlungen für 2023 durch den Erblasser kam es dieses Jahr zu einer anteiligen Rückzahlung.
Die Rückzahlung wurde direkt vom Finanzamt zu gleichen Teilen aufgeteilt und uns überwiesen, im Verwendungszweck steht sogar Erbe.
Ich wusste nicht so recht wo ich das eintragen soll, Steuererstattungsansprüche im Hauptvordruck schien mir sehr unpassend.
Daher habe ich es in Anlage Erwerber - 3 Sonstige Erwerbe - Anderer sonstiger Erwerb (zum Beispiel Schenkung auf den Todesfall) eingetragen ...passt das dort hin?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
es ist mir etwas peinlich, dass mich diese Fragen zu euch führen, aber ich möchte nur sehr ungern etwas falsch machen. Daher hoffe ich mir kann geholfen werden.
Ich habe die Erbschaftssteuererklärung für mich und einen 2. Erben (benannt durch Testament) erstellt, bin jedoch unsicher, auch wenn das ziemlich simpel scheint:
1. Hauptvordruck - 3 - Beteiligte: Ich muss jeweils einen Eintrag für mich und den 2. Erwerber machen, korrekt?
2. Hauptvordruck - 7 - Hinterlassene Vermögenswerte: Sämtliche Werte werden in der Originalhöhe eingetragen und durch das Finanzamt anhand des in den beiden Anlagen Erwerber eingetragenen Erbanteil 1/2 aufgeteilt, korrekt?
3. Anlage Erwerber: Bis auf die in Punkt 4 nachfolgend beschriebene Ausnahme sind die Anlagen bis auf die Angaben zum Erwerber und den Erbanteil komplett leer (Schenkung habe ich noch verneint), weil keinerlei Sonderfälle bestehen. Das Vermögen wurde einfach auf uns gleichermaßen aufgeteilt, damit ist das "leer" korrekt?
4. Durch damalige Vorauszahlungen für 2023 durch den Erblasser kam es dieses Jahr zu einer anteiligen Rückzahlung.
Die Rückzahlung wurde direkt vom Finanzamt zu gleichen Teilen aufgeteilt und uns überwiesen, im Verwendungszweck steht sogar Erbe.
Ich wusste nicht so recht wo ich das eintragen soll, Steuererstattungsansprüche im Hauptvordruck schien mir sehr unpassend.
Daher habe ich es in Anlage Erwerber - 3 Sonstige Erwerbe - Anderer sonstiger Erwerb (zum Beispiel Schenkung auf den Todesfall) eingetragen ...passt das dort hin?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.