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Wenn Kapitalerträge > 1000€, muss man dann Anlage KAP in Elster überhaupt ausfüllen?

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    Wenn Kapitalerträge > 1000€, muss man dann Anlage KAP in Elster überhaupt ausfüllen?

    Titel leider falsch Wenn Kapitalerträge < 1000€, muss man dann Anlage KAP in Elster überhaupt ausfüllen?
    Zuletzt geändert von Pascal; 20.06.2024, 22:35.

    #2
    Wenn von allen Kapitalerträgen, die das Freistellungsvolumen in Höhe des Sparerfreibetrages überschreiten, inländische Quellensteuer abgezogen wurde: nein.

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      #3
      Der Pauschbetrag von 1000€ wurde nicht überschritten. Also muss ich auch keine Anlage KAP ausfüllen?

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        #4
        Wenn das nur inländische Kapitalerträge waren, die grundsätzlich dem Steuerabzug unterlegen haben, muss die Anlage KAP

        nicht ausgefüllt werden. Wenn das sonstige Einkommen eher unterdurchschnittlich ist, kann man ausprobieren, ob die Günstigerprüfung

        (Antrag in Zeile 4) Erfolg hat. Man muss dann aber alle Kapitalerträge erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der Pauschbetrag von 1000€ wurde nicht überschritten. Also muss ich auch keine Anlage KAP ausfüllen?
          Dann wurden doch auch keine Steuern einbehalten, wozu soll die Anlage KAP dann gut sein ?

          Oben hast du noch das Gegenteil behauptet: Kapitalerträge >1000€ bedeutet größer als !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich habe mich vertippt beim Titel. Es muss lauten: < 1000€

            Ich erhalte ein Schreiben von der Bank, wo die Anlage KAP-Daten drauf sind. Die Frage ist, wenn unter 1000€ - muss ich diese dann in der Steuererklärung überhaupt angeben? Wozu das gut sein soll - ich möchte keine Steuerhinterziehung begehen.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn das nur inländische Kapitalerträge waren, die grundsätzlich dem Steuerabzug unterlegen haben, muss die Anlage KAP

              nicht ausgefüllt werden. Wenn das sonstige Einkommen eher unterdurchschnittlich ist, kann man ausprobieren, ob die Günstigerprüfung

              (Antrag in Zeile 4) Erfolg hat. Man muss dann aber alle Kapitalerträge erklären.
              Man darf es nicht einmal. Auch wenn man größer 1000€ inländische Kapitalerträge hatte. Dann erhält man von Elster folgende Fehlermeldung:
              "Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

              Also kann man auch nicht testen, ob sich der Haken bei Günstigerprüfung lohnt.
              Zuletzt geändert von Pascal; 20.06.2024, 22:58.

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                #8
                Also kann man auch nicht testen, ob sich der Haken bei Günstigerprüfung lohnt.
                Wenn keine Steuern einbehalten wurden, weil die Kapitalerträge unter 1.000,00 € lagen, macht eine Günstigerprüfung keinen Sinn.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  Wenn Kapitalerträge < 1000€, muss man dann Anlage KAP in Elster überhaupt ausfüllen?
                  Es ist völlig egal, ob es mehr oder weniger als 1.000 Euro waren, Kapitalerträge bei inländischen Banken muss man in der Regel nie erklären.
                  Ob es aber vielleicht sinnvoll ist kann man so pauschal nicht sagen, und zwar auch unabhängig vom Betrag. Außerdem gibt es ein paar Dinge abseits der Regel.

                  Konkret hast du ja weniger als 1.000 Euro. In diesem Fall ist die Erklärung nur sinnvoll, wenn Abgeltungsteuern abgeführt wurden (Steuerbescheinigung Zeile 43<>0); das kann passieren wenn man keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hat..

                  Man darf es nicht einmal.
                  Doch, darf und kann man, immer. Man muss dann aber auch sagen was man will, sprich: einen Antrag stellen (Zeile 4 bis 6).

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 21.06.2024, 00:16.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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