Hallo zusammen.
Ich bin freischaffende Künstlerin.und habe die Soforthilfe NRW (9000Euro) bekommen.
nun habe ich die 2. Rate (und letzte) in 2023 zurücküberwiesen.
So nun zur Frage: EÜR habe ich gemacht. Dort musste ich auch die Rückzahlung eintragen.
Nun gehört zum Mantelbogen auch die Anlage Coronahilfe.
In 2023 habe ich keine coronahilfe bekommen,
muss ich da den Punkt 4 ankreuzen oder nicht und falls ja, trage ich da die zurückgezahlte Coronahilfe ein mit einem Minus davor?
Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen aber meine Sachberaterin ist in Urlaub und die Vertreterin ebenso.
(hab natürlich gegoogelt, aber nichts gefunden)
Weiß jemand rat,
vielen dank im voraus
Carmen
Ich bin freischaffende Künstlerin.und habe die Soforthilfe NRW (9000Euro) bekommen.
nun habe ich die 2. Rate (und letzte) in 2023 zurücküberwiesen.
So nun zur Frage: EÜR habe ich gemacht. Dort musste ich auch die Rückzahlung eintragen.
Nun gehört zum Mantelbogen auch die Anlage Coronahilfe.
In 2023 habe ich keine coronahilfe bekommen,
muss ich da den Punkt 4 ankreuzen oder nicht und falls ja, trage ich da die zurückgezahlte Coronahilfe ein mit einem Minus davor?
Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen aber meine Sachberaterin ist in Urlaub und die Vertreterin ebenso.
(hab natürlich gegoogelt, aber nichts gefunden)
Weiß jemand rat,
vielen dank im voraus
Carmen
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