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Kleinunternehmer EÜR; wie ausfüllen bei Einnahmen aus der EU

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    Kleinunternehmer EÜR; wie ausfüllen bei Einnahmen aus der EU

    Hallo,
    ich bin seit letztem Jahr Einzelunternehmer/Kleinunternehmer und bin mir unsicher, wo ich die Einnahmen von Google Adsense(Google Ireland Limited)(EU-Ausland), eintragen soll.

    Bei der EÜR habe ich sie derzeit bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer[Zeile 11] und Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie ...[Zeile 12] eingetragen.

    Ist von Kleinunternehmern nur Zeile 11 und 12 auszufüllen oder muss ich diese eventuell doch nur bei Zeile 15 eintragen Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder ... oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

    image.png
    Wenn man sich ein EÜR-Formular ansieht, steht dort am Ende von Zeile 12 "(weiter ab Zeile 17)", bedeutet dies, dass die Zeilen 13 bis 16 nicht von Kleinunternehmern auszufüllen sind?


    Zuletzt geändert von Sol; 09.07.2024, 12:32.

    #2
    ... bedeutet dies, dass die Zeilen 13 bis 16 nicht von Kleinunternehmern auszufüllen sind?
    So habe ich das schon immer interpretiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      So habe ich das schon immer interpretiert.
      Hi Charlie24,

      schön, dass gerade du antwortest. Ich habe nämlich einen Beitrag aus dem Jahr 2019, wo eine ähnliche Frage gestellt wurde, gesehen.
      https://forum.elster.de/anwenderforu...einunternehmer
      Dort hast du dem Fragendem geraten, diese bei Zeile 15 einzutragen, deshalb war ich auch verwirrt.

      Kommentar


        #4
        Dort hast du dem Fragendem geraten, diese bei Zeile 15 einzutragen, deshalb war ich auch verwirrt.
        Aber nur für den Fall, dass er ausschließlich Reverse-Charge Einnahmen hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Aber nur für den Fall, dass er ausschließlich Reverse-Charge Einnahmen hat.
          Ahso, danke Ich hätte genauer lesen sollen.

          Kommentar


            #6
            Ungenaues lesen ist ja auch selten hilfreich. Insbesondere bei Steuerangelegenheiten.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              Ungenaues lesen ist ja auch selten hilfreich. Insbesondere bei Steuerangelegenheiten.
              In dem hier genannten Fall würde ich das allerdings nicht so eng sehen, solange Elster die Eingaben akzeptiert und das Endergebnis stimmt.

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