Kleinunternehmer EÜR; wie ausfüllen bei Einnahmen aus der EU

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Ungenaues lesen ist ja auch selten hilfreich. Insbesondere bei Steuerangelegenheiten.
    In dem hier genannten Fall würde ich das allerdings nicht so eng sehen, solange Elster die Eingaben akzeptiert und das Endergebnis stimmt.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Ungenaues lesen ist ja auch selten hilfreich. Insbesondere bei Steuerangelegenheiten.

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  • Sol
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aber nur für den Fall, dass er ausschließlich Reverse-Charge Einnahmen hat.
    Ahso, danke Ich hätte genauer lesen sollen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Dort hast du dem Fragendem geraten, diese bei Zeile 15 einzutragen, deshalb war ich auch verwirrt.
    Aber nur für den Fall, dass er ausschließlich Reverse-Charge Einnahmen hat.

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  • Sol
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So habe ich das schon immer interpretiert.
    Hi Charlie24,

    schön, dass gerade du antwortest. Ich habe nämlich einen Beitrag aus dem Jahr 2019, wo eine ähnliche Frage gestellt wurde, gesehen.

    Dort hast du dem Fragendem geraten, diese bei Zeile 15 einzutragen, deshalb war ich auch verwirrt.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... bedeutet dies, dass die Zeilen 13 bis 16 nicht von Kleinunternehmern auszufüllen sind?
    So habe ich das schon immer interpretiert.

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  • Sol
    hat ein Thema erstellt Kleinunternehmer EÜR; wie ausfüllen bei Einnahmen aus der EU.

    Kleinunternehmer EÜR; wie ausfüllen bei Einnahmen aus der EU

    Hallo,
    ich bin seit letztem Jahr Einzelunternehmer/Kleinunternehmer und bin mir unsicher, wo ich die Einnahmen von Google Adsense(Google Ireland Limited)(EU-Ausland), eintragen soll.

    Bei der EÜR habe ich sie derzeit bei Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer[Zeile 11] und Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie ...[Zeile 12] eingetragen.

    Ist von Kleinunternehmern nur Zeile 11 und 12 auszufüllen oder muss ich diese eventuell doch nur bei Zeile 15 eintragen Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder ... oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

    image.png
    Wenn man sich ein EÜR-Formular ansieht, steht dort am Ende von Zeile 12 "(weiter ab Zeile 17)", bedeutet dies, dass die Zeilen 13 bis 16 nicht von Kleinunternehmern auszufüllen sind?


    Zuletzt geändert von Sol; 09.07.2024, 11:32.
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