Liebe Forennutzer,
ich habe für das Steuerjahr 2023 zum ersten Mal mit der Anlage N-AUS zu tun und bin mir beim Ausfüllen unsicher.
Meine Situation:
In 2023 habe ich von Januar bis einschließlich August in Deutschland gearbeitet (Angestellter, nicht-selbstständige Arbeit). Im März und von August bis Jahresende habe ich dann in China gearbeitet. Nicht-selbstständige Arbeit für einen chinesischen Arbeitgeber. Mit China besteht ein DBA.
Für die erste Jahreshälfte (deutscher Arbeitgeber) habe ich regulär die Anlage N ausgefüllt.
Bei der Anlage N-AUS für den chinesischen Lohn gibt es jedoch einige Fragezeichen.
Die Seiten 1 und 2 sind klar. Seite 3 "Angaben zum Arbeitslohn" hätte ich wie folgt ausgefüllt:
Zeile 32 deutscher Bruttolohn laut Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3
Zeile 33 chinesischer Bruttolohn
Zeilen 35, 38 Zwischensumme wird automatisch gebildet
Zeile 39 deutscher Bruttolohn
Zeile 40 chinesischer Bruttolohn
Zeile 42 Verbleibender Arbeitslohn wäre somit 0
Demnach ergäbe nach Eintrag der jeweiligen Arbeitstage auch die Zeile 45 den Wert 0.
Zeile 46 direkt zugeordneter chinesischer Lohn aus Zeile 40 übernommen.
Zeile 47 ist somit der komplette chinesische Arbeitslohn und wird in die Anlage N übernommen
Ist das so richtig? Oder muss ich den deutschen Lohn dort komplett rauslassen und nur den chinesischen Lohn eintragen und dann in Zeile 45 durch die Arbeitstage gem. Erläuterung teilen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße
ich habe für das Steuerjahr 2023 zum ersten Mal mit der Anlage N-AUS zu tun und bin mir beim Ausfüllen unsicher.
Meine Situation:
In 2023 habe ich von Januar bis einschließlich August in Deutschland gearbeitet (Angestellter, nicht-selbstständige Arbeit). Im März und von August bis Jahresende habe ich dann in China gearbeitet. Nicht-selbstständige Arbeit für einen chinesischen Arbeitgeber. Mit China besteht ein DBA.
Für die erste Jahreshälfte (deutscher Arbeitgeber) habe ich regulär die Anlage N ausgefüllt.
Bei der Anlage N-AUS für den chinesischen Lohn gibt es jedoch einige Fragezeichen.
Die Seiten 1 und 2 sind klar. Seite 3 "Angaben zum Arbeitslohn" hätte ich wie folgt ausgefüllt:
Zeile 32 deutscher Bruttolohn laut Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3
Zeile 33 chinesischer Bruttolohn
Zeilen 35, 38 Zwischensumme wird automatisch gebildet
Zeile 39 deutscher Bruttolohn
Zeile 40 chinesischer Bruttolohn
Zeile 42 Verbleibender Arbeitslohn wäre somit 0
Demnach ergäbe nach Eintrag der jeweiligen Arbeitstage auch die Zeile 45 den Wert 0.
Zeile 46 direkt zugeordneter chinesischer Lohn aus Zeile 40 übernommen.
Zeile 47 ist somit der komplette chinesische Arbeitslohn und wird in die Anlage N übernommen
Ist das so richtig? Oder muss ich den deutschen Lohn dort komplett rauslassen und nur den chinesischen Lohn eintragen und dann in Zeile 45 durch die Arbeitstage gem. Erläuterung teilen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße