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    Lohnsteuererklärung

    Hallo zusammen,
    ich bin gänzlich neu beim Thema "Lohnsteuererklärung" und hoffe auf veständliche HIlfe.
    Ich habe eine freiberufliche Tätigkeit und zwei Teilzeitbeschäftigungen.
    Nun möchte ich für die eine Teilzeitbeschäftigung die Lohnsteuererklärung machen. Und sehe, dass der Arbeitgeber alle Angaben für das Jahr 2023 bereits übermittelt hat.
    War es das nun oder was muss ich nun noch tun? Wenn ja, welche Anlage(n) benötige ich?
    Danke für Antworten und HIlfe.
    Grüße
    Julia

    #2
    ich bin gänzlich neu beim Thema "Lohnsteuererklärung" und hoffe auf veständliche HIlfe.
    Du willst deine Einkommensteuererklärung machen, es gibt keine Lohnsteuererklärung !

    In der Einkommensteuererklärung müssen alle Einkünfte eines Jahres erfasst werden, also sowohl der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit

    wie die Einkünfte als Arbeitnehmer. Nur einen pauschal versteuerten Minijob darfst du außen vor lassen, der ist nämlich bereits versteuert.

    Neben dem Hauptvordruck und der Anlage Vorsorgeaufwand benötigst du mindestens die Anlagen N, S und Corona-Hilfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für Deine Antwort.
      Ich habe eine freiberufliche Tätigkeit- hierfür hae ich letztes Jahrr die Steuererklärung schon mal gemacht und komme damit klar.
      Zudem habe ich zwei Teilzeitbeschäftigungen. Damit komme ich nun nicht zurecht. Ich finde die Formulare nicht. Bitte nochmal HIlfe, wo ich die finde.
      Grüße
      Julia

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        #4
        Du hast die Steuererklärung schon gemacht? Und weißt nicht mehr wo Du das Formular findest? Hier: https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est

        Hast Du denn den Bescheid schon? Wann hast Du den bekommen?

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          #5
          Wie gesagt, mit der Steuererklärung für die freiberufliche Tätigkeit komme ich zurecht. Die Steuererklärung für die Teilzeitbeschäftigungen mache ich zum ersten Mal selbst und bin mit den Formularen überfordert.

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            #6
            Was meinst du mit der Steuererklärung für die freib. Tätigkeit?

            Es gibt nur eine Einkommensteuererklärung und in die gehören ALLE Einkünfkte eines Kalenderjahres.

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              #7
              Die Steuererklärung für die damals noch eine Teilzeitbeschäftigung hat ein Steuerberater gemacht. Ich die für die freiberufliche Tätigkeit selbst.

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                #8
                Für eine freib. Tätigkeit musst du eine Gewinnermittlung erstellen, in Elster gibt es die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Diese ist eine Separate Anlage und kann einzeln übermittelt werden.
                Der Gewinn, der in der EÜR ermittlet wird, muss in die Anlage S der Einkommensteuererklärung, der Lohn aus den Teilzeitbeschäfttigungen in die Anlage N.
                Aber die Anlagen S,N (und auch alle anderen Anlagen zur Einkommensteuerklärung) bilden am Ende eine einzige Erklärung, die kann man nicht einzeln übermitteln!

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                  #9
                  Die Gewinnermittlung (EÜR) für die freiberufliche Tätigkeit ist hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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