Hallo! Ich habe eine Feststellungserklärung mit Anlage V bereits abgeschickt. Jetzt wollte ich den in Anlage V ermittelten Wert in meine Einkommensteuererklärung für 2023 eintragen. Für 2022 hat das unter "Anteile an Einkünften" problemlos geklappt. Das finde ich jetzt aber nicht. Wenn ich in Zeile 85 den Wert eingebe, verlangt Elster Zeile 84, dort lässt sich aber nichts direkt eingeben. Muss ich wirklich die ganze Erklärung nochmal ausfüllen?
Vielen Dank schon mal für Hilfe!!!
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