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Welche Formulare für Ferienjob eines minderjährigen Schülers?

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    Welche Formulare für Ferienjob eines minderjährigen Schülers?

    Hallo,

    welche Formulare/Anlagen benötige ich für die Steuererklärung eines 16/17-jährigen Schülers, der 2023 zwei Ferienjobs im Inland gemacht hat? Wenn ich danach google, ist überall von "Vereinfachter Steuererklärung" die Rede, aber das Formular gibts wohl schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Nehme ich dann den Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen) und die Anlage N?

    Danke & viele Grüße

    #2
    Genau, und die Anlage Vorsorgeaufwand,

    Die vereinfachte Erklärung gibt es als Formular nicht mehr. Auf Papier reicht es aber, den Hauptvordruck ohne Anlagen einzureichen.

    In Elster besteht die Möglichkeit des Bescheinigungsabruf. Damit werden die Lohnsteuerbescheinigungen automatisch in die Erklärung übernommen und die Steuer kann vorab berechnet werden.

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      #3
      Dankeschön

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        #4
        Hallo,

        und die Anlage Vorsorgeaufwand,
        Grundsätzlich natürlich richtig.

        Mit nur zwei Ferienjobs dürfte aber nicht einmal der Grundfreibetrag erreicht werden, und dann(!) kann man sich alles andere sparen. Einfach die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen, fertig - sämtliche abgeführten Steuern werden erstattet (und mehr geht nicht).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Genau, und die Anlage Vorsorgeaufwand,
          Bei Schülern mit Ferienjob ausnahmsweise entbehrlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank!

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              #7
              Vergessen: In die Steuererklärung der Eltern kommt bei einem Ferienjob des Kindes aber nirgendwo ein Eintrag, oder doch?

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                #8
                Hallo Bienenfresser,

                NEIN, das Kind macht ja seine eigene Steuererklärung!

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Prima, dankeschön

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