Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaft erklären ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaft erklären ?

    Hallo, ich habe bereits einen Bescheid über eine Grundstücksgemeinschaft, die ich mir mit anderen teile. Die Einkünfte über Vermieutung sind bereits aufgeteilt. Jetzt mache ich meine normale Einkommensteuererklärung. Muss ich die Einkünfte dort noch angeben und wenn ja wo (ohne die Anlage wieder auszufüllen) oder kann ich davon ausgehen, dass das gleiche Finanzamt aufgrund der Steuernummer und des Namen weiß, dass ich bereits festgestellte Einkünfte aus Vermietung habe?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.08.2024, 18:46. Grund: Titel geändert ! Anlage V ist nicht aussagekräftig.

    #2
    Muss ich die Einkünfte dort noch angeben und wenn ja wo
    Ja, das solltest du unbedingt machen, sonst stimmt deine Steuervorausberechnung nicht. Deinen Anteil erklärst du

    2023 in der neuen Anlage V-Sonstige bei Grundstücksgemeinschaften. Die Zeile weiß ich jetzt nicht auswendig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Prima, danke Charlie24

      Kommentar

      Lädt...
      X