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Kann ich ausgenutzte Freistellungsaufträge aus Mein Elster bekommen

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    Kann ich ausgenutzte Freistellungsaufträge aus Mein Elster bekommen

    Hallo.

    Bin gerade am strukturieren wie ich die Freistellungsaufträge neu verteile. Um keinen zu vergessen, der vielleicht noch auf einem älteren Sparkonto oder Genossenschaftsanteil liegt, würde ich gern die ausgenutzten Beträge anschauen, das soll über Mein Elster wohl möglich sein, ich finde es allerdings nicht.

    Geht das prinzipiell, und wenn ja wo finde ich das?

    Die Möglichkeit ganz aufs ausnutzen der Freistellungsaufträge zu verzichten und stattdessen alles in der Anlage KAP einzugeben, um ggflls den niedriegeren Steuersatz im Rahmen Günstigerprüfung zu nutzen ist bekannt, allerdings wäre mir auch dabei wichtig zu wissen, ob wir noch Freistellungsaufträge, gerade aus Vor-Ehe Zeiten vergessen haben.

    Danke und viele Grüße
    Harry


    #2
    Zitat von Harry1981NRW Beitrag anzeigen
    Geht das prinzipiell, und wenn ja wo finde ich das?
    Die in Anspruch genommenen FSA werden von den Banken personenbezogen an die Finanzverwaltung gemeldet, Diese Daten stehen per Abruf zur Verfügung.
    Der tatsächlich einer Bank erteilte FSA, der natürlich höher als der tatsächlich genutzte sein kann, ist der Finanzverwaltung völlig unbekannt, und kann daher dort nicht erfragt werden.

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      #3
      Hallo,

      leider geht das nicht. Banken sind zum jetztigen Stand (Aug 2024) nicht in den elektronischen Datenabruf von Elster eingebunden. Es ist auch nicht absehbar ob oder wann das mal kommen soll.

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        #4
        ... würde ich gern die ausgenutzten Beträge anschauen,
        Die 2023 tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge findest du über den Bescheinigungsabruf, also über Formulare & Leistungen >

        > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. Falls du verheiratet bist und gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt wurden,

        musst du unter Bescheinigungen anderer Personen auch die Daten der Ehefrau abrufen. Es ist nämlich den Banken überlassen, unter

        welcher ID diese Meldungen erfolgen. Ich verwalte unsere Freistellungsaufträge in einer Excel-Tabelle und passe sie in der Regel am Anfang

        eines neuen Jahres an. Heuer musste ich aber auch nachjustieren, da ich mit einem Depot zu einer anderen Bank umziehen musste.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, das versuche ich.
          Ja, Situation ist so das wir verheiratet sind und teilweise eben FSAs aus Vor Ehe Zeiten mit reingewandert sind. Die Freigabe der Daten meiner Frau ist aber vorhanden, dann versuche ich das mal für alle getrennt abzurufen und mit dem uns bekannten Stand abzugleichen.
          Ich gebe noch Rückmeldung obs geklappt hat.
          Danke und viele Grüße

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            #6
            Der tatsächlich einer Bank erteilte FSA, der natürlich höher als der tatsächlich genutzte sein kann, ist der Finanzverwaltung völlig unbekannt, und kann daher dort nicht erfragt werden.
            Ich kann die aktuelle Verteilung und die Ausschöpfung 2024 problemlos auf den Internetseiten unserer Banken nachsehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
              leider geht das nicht. Banken sind zum jetztigen Stand (Aug 2024) nicht in den elektronischen Datenabruf von Elster eingebunden.
              So neu ist §45d Absatz 1 EStG nun nicht. Und bekanntlich steht der dort übermittelte in Anspruch genommene FSA schon seit einiger Zeit per Abruf zur Verfügung.

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                #8
                Ok, wieder was gelernt, danke

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich kann die aktuelle Verteilung und die Ausschöpfung 2024 problemlos auf den Internetseiten unserer Banken nachsehen.
                  Was der Aussage "Der tatsächlich einer Bank erteilte FSA, der natürlich höher als der tatsächlich genutzte sein kann, ist der Finanzverwaltung völlig unbekannt, und kann daher dort nicht erfragt werden." keinen Abbruch tut. Was im Onlinebanking einer Bank wo ersichtlich ist, liegt erkennbar an dessen bankspezifischer Funktionalität, und ist sicher nicht Teil dieses Forums.

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                    #10
                    Vielen Dank.
                    Das hat tadellos geklappt, ich konnte für die letzten Jahre alle gemeldeten freigestellten Zinsen von mir und meiner Frau problemlos abrufen.
                    Liebe Grüße

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