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Wann Versicherungsbeiträge angeben? Abflussprinzip?

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    Wann Versicherungsbeiträge angeben? Abflussprinzip?

    Guten Tag,
    ich bin seit Oktober 2023 selbstständig und freiwillig in der Krankenkasse versichert.
    Die Krankenkasse berechnete die Beiträge für die Zeit der Selbstständigkeit allerdings erst Ende Januar 2024 und zog dann das Geld für den bisherigen Gesamtzeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 dann erst im Februar 2024 vom Konto ein.
    Damit habe ich die Beiträge aus 2023 erst in 2024 bezahlt.
    Meine Frage: Gebe ich in der Steuererklärung 2023 die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zum Absetzen an oder warte ich damit bis zur Steuererklärung für 2024, weil ich ja auch da erst die Beiträge bezahlt habe.
    Vielen Dank!
    Reinhard

    #2
    Es gilt das Abflussprinzip, also 2024. Die Krankenkasse wird dir die Beiträge auch erst für 2024 bescheinigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank!

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