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Anlage KAP Zeile 7 + 16 Korrektur Ertrag lt. Steuerbescheinigung

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    Anlage KAP Zeile 7 + 16 Korrektur Ertrag lt. Steuerbescheinigung

    Hallo,

    meine Bank hat nach meiner Einschätzung den Verlust aus dem Verkauf eines bestimmten Wertpapiers fälschlicherweise in den Verlusttopf Sonstiges eingestellt und mit den Erträgen verrechnet. Nach meiner Recherche war das aber ein privates Veräußerungsgeschäft und die Verlusterrechnung im Depot daher nicht richtig.

    Kann mir vielleicht jemand eine Einschätzung geben, ob die unten genannte Eintragung in der Anlage KAP korrekt wäre? Und ist die max. Zeichenzahl, die in den Erläuterungsfeldern mit der Anlage KAP übermittelt wird, bekannt? Danke vorab!! Wobei ich mir grundsätzlich unsicher bin, ob die Eintragung in der KAP überhaupt notwendig ist, wenn der korrigierte Betrag innerhalb des erteilten Freistellungsauftrags lag.

    Beispiel:
    Erträge laut Steuerbescheingung Bank: 100 Euro
    In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag laut Steuerbescheinigung Bank: 100 Euro
    Verlust aus Verkauf: 400,- Euro

    Meine angedachten Eintragungen in Anlage KAP:
    Zeile 7 Betrag laut Steuerbescheinigung: 100 Euro
    Zeile 7 Korrigierter Betrag laut Erläuterung: 500 Euro
    Zeile 16 In Anspruch genommer Sparer-Pauschbetrag: 500 Euro


    #2
    Hallo,

    deine Zeile 7 ist richtig korrigiert. Die Zeile 16 darf hingegen nicht korrigiert werden (wobei, diese Zeile ist eh egal).

    Nach meiner Recherche war das aber ein privates Veräußerungsgeschäft und die Verlusterrechnung im Depot daher nicht richtig.
    Warum?
    Du schreibst ja "Wertpapier", und die zählen eigentlich fast immer zu den Kapitalerträgen. Einzig bei real mit Rohstoffen hinterlegten Wertpapieren (z.B. bestimmte Goldzertifikate) ist mir eine andere Einstufung bekannt.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo Stefan,

      danke für deine Einschätzung.

      deine Zeile 7 ist richtig korrigiert. Die Zeile 16 darf hingegen nicht korrigiert werden (wobei, diese Zeile ist eh egal).
      D.h. in Zeile 16 muss auf jeden Fall rein, was die Bank/en mir bescheinigt hat/haben? Oder "eh egal", da dem Finanzamt seitens der Bank gemeldet? Ich frage, da mir unklar ist, wie das dann mit meinem Freistellungsauftrag bei der Depot-Bank "verrechnet" werden würde.

      Warum?
      Du schreibst ja "Wertpapier", und die zählen eigentlich fast immer zu den Kapitalerträgen. Einzig bei real mit Rohstoffen hinterlegten Wertpapieren (z.B. bestimmte Goldzertifikate) ist mir eine andere Einstufung bekannt.
      Ist ein Crypto-ETP und soweit ich das recherchieren konnte ein privates Veräußerungsgeschäft. Aber schwierig, da verlässliche Informationen zu bekommen.
      Zuletzt geändert von rocky06061; 30.09.2024, 22:00.

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        #4
        Meine Nachfrage oben hat sich erledigt, habe entsprechende Beiträge hier im Forum gefunden. Danke nochmals.

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          #5
          Hallo,

          ich antworte trotzdem noch mal.

          D.h. in Zeile 16 muss auf jeden Fall rein, was die Bank/en mir bescheinigt hat/haben?
          Genau. An dem Betrag ändert sich ja nichts, die Bank hat genau diesen Betrag nicht versteuert.

          Oder "eh egal", da dem Finanzamt seitens der Bank gemeldet?
          Nicht weil es gemeldet wird (das geschieht zwar, dient aber nur der Überprüfung, man muss schon alles selber richtig eintragen - das ist nicht so wie bei Lohn, den darf man komplett weglassen wenn man will).
          Ich wollte darauf hinweisen, dass der Betrag aus Zeile 16 für die Steuerberechnung keine Rolle spielt. Das Finanzamt rechnet alles erklärte nochmal von vorne (wichtig: das gilt nur für Zeile 16, die Zeile 17 muss hingegen korrekt ausgefüllt werden).

          Ich frage, da mir unklar ist, wie das dann mit meinem Freistellungsauftrag bei der Depot-Bank "verrechnet" werden würde.
          Erstmal nimmt das Finanzamt nicht den Freistellungsauftrag (der ist unbekannt), sondern den Sparer-Pauschbetrag (1.000 bzw. 2.000 Euro).
          Davon wird dann der bereits in Anspruch genommene Teil bei nicht erklärten Banken (=Zeie 17) abgezogen, und das ist dann das was das Finanzamt noch freistellen muss.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Danke für die Erläuterungen!

            Eine Nachfrage habe ich noch, sofern das hier nicht zu weit führt: Wenn ich mit der oben genannten Korrektur der Erträge unterhalb des Höchstbetrages für den Sparer-Pauschbetrag bleibe, kann ich mir die Abgabe der Anlage KAP vermutlich sparen (angenommen, es gibt keine sonstigen Gründe, die die Abgabe erforderlich machen)?

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