Ich fülle die ESt 1 A (Einkommensteuererklärung für unbeschränkte Steuerpflicht) über die Elster-Anwendung für das Jahr 2020 aus. Bis Ende März 2020 lebte ich im Vereinigten Königreich, hatte dort einen Vollzeitjob und war in Großbritannien ansässig. Dann habe ich den Job gewechselt, für ein deutsches Unternehmen gearbeitet und bin im April nach Deutschland gezogen, wo ich ansässig wurde und über Jahre gelebt habe.
Ich möchte als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, da ich die Bedingung erfülle, dass mein Einkommen aus Großbritannien abzüglich der Abzüge unter der Grenze von 9.408 € liegt. Außerdem sollte Deutschland gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mein in Großbritannien besteuertes Einkommen nicht erneut besteuern. Allerdings bin ich unsicher, welche Formulare ich ausfüllen muss.
Welche der drei Formulare muss ich in meiner Situation ausfüllen, um als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden und in Deutschland nicht doppelt besteuert zu werden?
Falls die Bescheinigung EU / EWR oder Bescheinigung außerhalb EU / EWR zutrifft, finde ich diesen Abschnitt nicht in der ESt 1 A oder als Formular in Elster. Wo kann ich das finden und wie kann ich es melden?
Vielen Dank.
Ich möchte als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, da ich die Bedingung erfülle, dass mein Einkommen aus Großbritannien abzüglich der Abzüge unter der Grenze von 9.408 € liegt. Außerdem sollte Deutschland gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mein in Großbritannien besteuertes Einkommen nicht erneut besteuern. Allerdings bin ich unsicher, welche Formulare ich ausfüllen muss.
- Anlage N-AUS: Scheinbar ist das nur erforderlich, wenn ich gleichzeitig in Deutschland ansässig war und ausländisches Einkommen hatte. Das trifft nicht auf mich zu, aber vielleicht verstehe ich das falsch.
- Anlage WA-ESt: Wird verwendet, um ausländisches Einkommen zu melden, insbesondere für Personen, die im Steuerjahr nach Deutschland gezogen sind oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, aber unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden wollen. Da ich seit April in Deutschland ansässig war, bin ich unsicher, ob das für mich zutrifft.
- Bescheinigung EU / EWR: Wird verwendet, um Einkommen aus anderen EU/EWR-Ländern zu melden, um die korrekte Steuerberechnung sicherzustellen und die Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden. Oder wäre es die Bescheinigung außerhalb EU / EWR, da das Vereinigte Königreich im Februar aus der EU ausgetreten ist?
Welche der drei Formulare muss ich in meiner Situation ausfüllen, um als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden und in Deutschland nicht doppelt besteuert zu werden?
Falls die Bescheinigung EU / EWR oder Bescheinigung außerhalb EU / EWR zutrifft, finde ich diesen Abschnitt nicht in der ESt 1 A oder als Formular in Elster. Wo kann ich das finden und wie kann ich es melden?
Vielen Dank.