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Anlage V 2023 – Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen – Fehler?

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    Anlage V 2023 – Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen – Fehler?

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass es schon mehrere Einträge zu dem Thema gab, aber irgendwie konnte ich mein Problem trotzdem nicht lösen:

    Ich habe 2022 eine Wohnung gekauft, die ich vermiete.
    Letztes Jahr hat ein Steuerbüro meine Steuererklärung gemacht, die kam dann am Ende auf "auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen" von 15.000 (Betrag abgewandelt), die ich auf 3 Jahre absetzen sollte, also 5000 pro Jahr.

    Nun hänge ich noch an der Eintragung dieses Betrags für meine Erklärung 2023:

    Ich habe beim Gesamtaufwand (Zeile 56) nun die 15.000 eingetragen, darunter bei "davon 2023 abzuziehen" dann 5000.
    Dann bei "durch direkte Zuordnung ermittelt" wieder die 5000, sodass ich am Ende auf "Abzugsfähige Werbungskosten" (Zeile 59) auf 5000 komme.

    Ich denke, so weit sollte alles passen, oder?

    Nun wollte ich die 5000, die ich 2022 bereits abgesetzt habe, unten in Zeile 69 bei " Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2022" eintragen. Dann rechnet es mir aber nochmal 5000 Euro drauf als abziehbare Summe? Und das Ergebnis stimmt am Ende nicht.
    Oder muss ich die 5000 für 2022 da gar nicht eintragen? Wie soll das Finanzamt den aber prüfen, was bereits angezogen wurde?

    Vielen Dank für eure Antworten schon mal, das ist die einzige Stelle, an der ich noch hänge ...


    #2
    Ich denke, so weit sollte alles passen, oder?
    Nein, du darfst die 5.000 € aus 2022 nur in Zeile 69 der Anlage V eintragen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, du darfst die 5.000 € aus 2022 nur in Zeile 69 der Anlage V eintragen !
      Na, das hab ich doch getan, aber wie beschrieben stimmt die Rechnung dann am Ende nicht. Ich sollte eigentlich bei den Gesamtkosten (also Einnahmen Überschuss Rechnung) auf -2000 kommen. Wenn ich die 5000 aber in Zeile 69 eintrage, komme ich auf -7000 ....

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        #4
        Achso oder meintest Du, dass alles andere leer bleibt und nur die 5000 bei Zeile 69 einzutragen sind?

        Dann würde die Rechnung passen, das stimmt! Aber dann hab ich irgendwie einen Denkfehler, muss ich die Summe für 2023 dann nirgends eintragen?

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          #5
          ... dass alles andere leer bleibt
          Richtig, in den Zeilen 56 und 57 ist da nichts anzugeben, im Jahr 2023 ist der Aufwand ja nicht entstanden.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 20.10.2024, 21:11.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Vielen Dank! Dann hab ich das völlig falsch verstanden und dachte, ich müsste die Summe 2023 gesondert irgendwo eintragen.

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