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Wo Kapitalerträge angeben, wenn Erbengemeinschaft aufgelöst wurde?

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    #16
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    So aufwändig ist eine Feststellungserklärung mit zwei Beteiligten und einer Anlage KAP aber auch nicht. Ich denke, in der Zeit dieser Diskussion hättest du sie erstellen können. Ob eine Auswikung bei Erbe 1 nicht gegeben ist, ist egal, gemacht werden muss es, sonst könnte leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen.
    na ja - bei zwei Erben, die sich kennen, die miteinander reden, die Adressdaten, Finanzämter, Steuernummern, IdNr. und Geburtsdaten problemlos austauschen/mitteilen, mag das zutreffen - aber sonst ?

    Ich wollte einfach von grundsätzlicher Seite auf diese "verwaltungsökonomische" Lösung hinweisen - den Sachverhalt selbst kann ich natürlich nicht vollumfänglich beurteilen.

    Und warum ich das mache?

    Ich fang an zu heulen oder fall lachend vom Stuhl - da wird da draußen in der Politik und Wirtschaft und auch am Stammtisch wegen dem Bürokratie-Wahnsinn in Deutschland gewettert was das Zeug hält - und wenn es denn eine im Gesetz stehende Vereinfachungsregel gibt, wird diese von uns braven bürokratieverliebten formularverlieben Bürgern auch noch mit allergrößter Energie als "nicht sinnvoll" hingestellt - ja klasse - wenn wir so reagieren, sagen sich die Politiker doch, dass sie am Bürokratismus nix ändern müssen ... !?
    Zuletzt geändert von Uwe64; Heute, 10:36.

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      #17
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      So aufwändig ist eine Feststellungserklärung mit zwei Beteiligten und einer Anlage KAP aber auch nicht. Ich denke, in der Zeit dieser Diskussion hättest du sie erstellen können. Ob eine Auswikung bei Erbe 1 nicht gegeben ist, ist egal, gemacht werden muss es, sonst könnte leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen.
      Was müsste genau über Elster abgegeben werden?
      "Gesonderte und einheitliche Feststellung ESt 1 B" und die "Anlage KAP-BET" ?
      Oben bei "#2" ist noch von einer Anlage FE-Kap die Rede, was hat es damit auf sich?

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        #18
        Hallo,

        Könnte Erbe 2 nicht einfach die "normale" Anlage KAP abgeben und dort die unversteuerten Zinsen unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" Zeile 18 eintragen?
        Eine Erbengemeinschaft muss eigene Steuererklärungen abgeben; dabei ist es unerheblich, ob sie noch besteht (schließlich muss beispielsweise auch für einen Verstorbenen noch erklärt werden - obwohl er nicht mehr existent ist).

        Eventl. macht es hier Sinn das Finanzamt zu fragen, ob sie mit dieser Lösung einverstanden wären, um sich den Verwaltungsaufwand zu sparen...?
        Ja, möglich ist das.
        Aber konkret bei unversteuerten Kapitalerträgen sehe ich da keine Chance. Wie soll denn sichergestellt werden, dass alle Erben alles richtig erklären? Die Mitteilungen der Banken laufen in dem Fall ja ins Leere.
        Was ist denn in deinem Fall so schwierig an der gesonderten Erklärung? Ihr seid doch nur zwei Erben, da ist das doch schnell gemacht (ich kenne da andere Fälle mit einer zweistelligen Anzahl an Erben, mit unterschiedlichen Quoten, Nacherben u.s.w., und manchmal kennt man die anderen Erben gar nicht, hat also nicht einmal Name geschweige denn Steuerdaten).

        Dies war aber nicht der Fall, weil inländischen Kapitalerträgen nach dem Tod (und vor Bekanntgabe des Todes) entstanden sind und deshalb der Freistellungsauftrag des Erblassers in Anspruch genommen worden ist.
        Wenn das auch so bescheinigt wurde dann wäre ich so dreist und würde es so lassen. Soll aber jetzt kein Ratschlag sein.

        Meine Erfahrung ist, dass das Finanzamt in Erbfällen durchaus etwas kulant ist. Da ist es dann manchmal egal, ob der Erblasser oder die Erben versteuern, Hauptsache einer von beiden. Gerade wenn es um relativ kleine Beträge geht steht der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis dazu (mich fragt mein Finanzamt z.B. jedes Jahr wieder, wann denn die Erbengemeinschaft endlich aufgelöst wird - natürlich nicht so direkt, aber es geht ganz sicher in die Richtung Verwaltungsaufwand).
        Der Grund für die Kulanz ist einerseits die Trauerbewältigung (da ist es nicht immer zumutbar, alles haarklein aufgeführt zu verlangen), und andererseits die Tatsache, dass man manchmal mit völlig unbekannten Sachverhalten zu tun hat (woher soll man wissen, wie bestimmte Geschäfte* versteuert werden müssen, ohne das man Informationen darüber hat?).

        *beispielsweise, wann genau und zu welchem Preis die Kryptowährung gekauft wurde (manche Erblasser sind da durchaus schluderig) - da reichen dann manchmal auch Schätzungen

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          Ja, es steht -Nachlass- dabei. Der Vorname und Nachname ist der des Erblassers.
          Dann ist doch alles korrekt. Das sind Steuerbescheinigungen für die Erbengemeinschaft, nicht für den Verstorbenen.

          Eine Erbengemeinschaft wird immer nach dem Erblasser benannt, es können ja auch 5 oder noch mehr Erben sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Oben bei "#2" ist noch von einer Anlage FE-Kap die Rede, was hat es damit auf sich?
            In der müssen die Kapitalerträge der Erbengemeinschaft erklärt und aufgeteilt werden, nicht in der Anlage KAP-Bet.

            In der Anlage KAP-Bet erklärt der einzelne Erbe bei seiner Einkommensteuererklärung seine anteiligen Kapitalerträge aus der Gemeinschaft.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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