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Körperschaftssteuer Mieteinnahmen/Nebenkosten im Verein - Anlage ZVE

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    Körperschaftssteuer Mieteinnahmen/Nebenkosten im Verein - Anlage ZVE

    Hi,
    unser Verein (nicht gemeinnützig) vermietet das 1. OG des Vereinsgebäudes. Die Mieteinnahmen habe ich bisher immer in der Körperschaftssteuer, Anlage ZVE, 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben (Zeile 12).

    Allerdings haben wir die ersten 3 Jahre keine Nebenkosten erhalten. Diese wurden dann 2023 beglichen. Meine Frage ist nun: Wo muss ich diese Nebenkosten eintragen?
    Einfach auf die Mieteinnahmen draufrechnen und auch in Anlage ZVE, unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben (Zeile 12) eintragen?

    Danke und Grüße

    #2
    Zitat von tksz Beitrag anzeigen
    Einfach auf die Mieteinnahmen draufrechnen
    Naja, hier wird ja nicht nach den Einnahmen gefragt, sondern nach den Einkünften.

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      #3
      Sind die kompletten gezahlten Nebenkosten in den Kosten des Vereins angegeben worden?

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        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Sind die kompletten gezahlten Nebenkosten in den Kosten des Vereins angegeben worden?
        Nicht wirklich, war auch nie nötig. Zumindest hat das Finanzamt bisher sowas nicht angemerkt. Das Finanzamt wollte aber immer zusätzlich noch eine Bilanz für das Jahr haben. In dieser liste ich alle Ein- und Ausgaben auf, inkl. unserer eigenen Nebenkosten wie Grundsteuer, Verbrauch, Versicherungen etc. (welche ich aber bisher nie gesondert in den Formularen eintragen musste). Das mit den Nebenkosten vom Mieter ist nun neu. Daher meine ursprüngliche Frage.

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          #5
          Hallo tksz,
          Ich vermute mal, dass du die Antwort von L.E.Fant nicht verstanden hast. Deine Antwort zeigt das.

          Grob gesagt: Deine Mieteinnahmen sind Einnahmen.
          Deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind aber die Einnahmen abzüglich der Kosten (Grundsteuer, Verbrauch, Versicherungen ...).

          Mach dich schlau!

          In diesem Jahr werden die Einkünfte aus V+V hoch sein, weil du (so wie ich deine Fragestellung verstehe) für mehrere Jahre die Nebenkostenzahlungen erhalten hast, aber nur von diesem Jahr die Nebenkostenzahlungen dagegenrechnen kannst.

          (Ich schätze, dass das zu versteuernde Einkommend des Vereins letztendlich richtig berechnet wurde, aber die Zuordnungen der Kosten waren falsch.)

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