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Versicherungsenzschädigung

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    Versicherungsenzschädigung

    Hallo zusammen,

    ein Laptop unserer GbR hatte einen Schaden, welcher von einer Versicherung beglichen wurde.

    Von der Versicherung habe ich den Nettobetrag der Reparatur zurückbekommen.

    Frage 1:
    wo in der EÜR muss ich den Nettobetrag als Einnahmen von der Versicherung eintragen?

    Frage 2:
    Muss ich den Betrag in der Umsatzsteuererklärung dann auch mit 0% MwSt. eintragen?

    vielen Dank für eure hilfe.

    #2
    Zitat von Steff.7 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ein Laptop unserer GbR hatte einen Schaden, welcher von einer Versicherung beglichen wurde.

    Von der Versicherung habe ich den Nettobetrag der Reparatur zurückbekommen.

    Frage 1:
    wo in der EÜR muss ich den Nettobetrag als Einnahmen von der Versicherung eintragen?

    Frage 2:
    Muss ich den Betrag in der Umsatzsteuererklärung dann auch mit 0% MwSt. eintragen?

    vielen Dank für eure hilfe.
    In der EÜR gehört die Versicherungsleistung in Zeile 15.

    Bei der USt-Erkl. bin ich mir nicht sicher, da gibt es hier Leute die sich besser auskennen.

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      #3
      Schadensersatz gehört gar nicht in die USt-Erklärung (weil keine Leistung erbracht wurde).

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        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Schadensersatz gehört gar nicht in die USt-Erklärung (weil keine Leistung erbracht wurde).
        Ja genau, das hatte ich vor Jahren auch schon mal so gesehen und deshalb in der USt.-Erklärung gar nicht erfasst. Hatte ich jetzt nur nicht mehr auf dem Schirm.

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