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Fehler: Steuerlast Null bei deutlich fünfstelligem Einkommen :-)

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    Fehler: Steuerlast Null bei deutlich fünfstelligem Einkommen :-)

    Habe gestern das Formular für die Einkommenssterer 2024 angelegt, die Basisdaten für unsere Steuererklärung aus dem Vorjahr übernommen und die Bescheinungen übernommen.
    Bei einer ersten Prüfung und Berechnung wird mir jetzt die komplette Erstattung der gezahlten Steuer angezeigt - wäre ja schön aber kann nicht richtig sein.

    #2
    Was hast Du herausgefunden, an welchen Stellen nun eingetragene Werte nicht stimmen oder fehlen ? Erst danach wird man auf Ursachenforschung gehen können.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Geht um die Einkommenssteuererklärung 2024 in NRW, erstellt mit der Webanwendung
      Der Fehler taucht auf in der Ermittlung der Einkommenssteuer
      zu versteuern nach $34 Abs 1 EStG 70000 EUR -> Einkommenssteuer 0

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        #4
        Wenn Du mit "Rechner § 34 EStG" suchmaschinierst, wirst Du diverse Rechner finden zum Prüfen. Ist das bei der Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          zu versteuern nach $34 Abs 1 EStG 70000 EUR -> Einkommenssteuer 0
          Du wirst doch wissen, ob deine gesamten Einkünfte aus einer Abfindung bestehen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Insbesondere der Tonfall von Charlie24 hat mich doch sehr überrascht!

            Das Problem liegt wohl darin begründet, das Elster eine Fünftelregelung anwendet, wo sie nicht anzuwenden ist.
            Die Differenzierung wurde in der Vergangenheit vom Arbeitgeber vorgegeben, seit 2025 ist es Aufgabe der Finanzämter bzw. der verwendeten Software. Funktioniert wohl noch nicht !

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              #7
              Die Differenzierung wurde in der Vergangenheit vom Arbeitgeber vorgegeben, seit 2025 ist es Aufgabe der Finanzämter bzw. der verwendeten Software.
              Für das Jahr 2024 durfte ein Arbeitgeber letztmals die Lohnsteuer für Abfindungen ermäßigen. Man sieht doch aus der Lohnsteuerbescheinigung,

              was gemacht wurde. Wenn ich bei mir eine Abfindung erfasse, rechnet Mein ELSTER richtig.

              Insbesondere der Tonfall von Charlie24 hat mich doch sehr überrascht!
              Und wieso ? Du musst doch wissen, ob und in welcher Höhe du eine Abfindung erhalten hast.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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