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Berücksichtigung der Betriebsrente in der Steuerberechnung unklar

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    Berücksichtigung der Betriebsrente in der Steuerberechnung unklar

    Liebe Forums-Mitglieder,

    ich hoffe, Ihr könnt bei meinem Anliegen vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Ich bekomme von meinem AG für das Jahr 2024 eine Betriebsrente in Höhe von 6660 €.
    Die Daten von meinem AG habe ich über die Bescheinigungen automatisch übernommen.
    Soweit, so gut.
    Diese besagten 6660 € stehen jetzt in Elster bei Angaben zum Arbeitslohn (Position 1)
    sowie noch einmal bei "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" in gleicher Höhe.

    Bei der unverbindlichen Steuerberechnung in der Elster-Web-Anwendungen
    erscheinen jetzt aber unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" : 13320 €
    Dieser Betrag ist mir völlig unerklärlich !!

    Mache ich etwas falsch oder gibt es hierfür eine Begründung ?

    Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung !!!!

    Viele Grüße

    Hans



    #2
    Mache ich etwas falsch oder gibt es hierfür eine Begründung ?
    Da könnte die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft sein ! Hast du einen Ausdruck davon ?

    Dass die Betriebsrente zweimal auftaucht, ist zwar in Ordnung, aber addiert wird da natürlich nicht.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung müssten die 6.660,00 beim Bruttolohn und unter Nummer 8 erscheinen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      gerne lade ich Dir die entsprechenden Screenshots hoch.
      Ich habe vom AG noch keine Lohnsteuerbscheinigung, doch übernehme ich die Daten vom Elster-Belegabruf.

      Vielen Dank für Deine Bemühungen

      Hans Lohnsteuer-2024.jpg Elster-1.jpg Elster-2.jpg Berechnung.jpg

      Kommentar


        #4
        das sieht wirklich seltsam aus.

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          #5
          das sieht wirklich seltsam aus.
          Meines Erachtens ist der Eintrag unter Versorgungsbezug 4 und weitere manuell erfolgt. Der ist natürlich falsch, der Bereich muss leer bleiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo Charlie24,
            zunächst vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.

            Es ist richtig, das ich unter Versorgungsbezug 4 den Wert 6600 € von Hand eingegeben habe.
            Grund hierfür ist : Wenn ich dies nicht mache, dann kommt folgende Fehlermeldung :

            Fehlermeldung.jpg

            und es steht ja auch

            "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn Zeile 5 enthalten)"

            Irgendwie fürchte ich, kapier ich das ganze nicht so recht.

            Viele Grüße

            Hans


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              #7
              Zitat von Hans Meier Beitrag anzeigen
              Wenn ich dies nicht mache, dann kommt folgende Fehlermeldung :

              Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ...
              Ich nehme an auch dieser Eintrag befindet sich im Bereich Versorgungsbezug 4 und weitere. Der sollte aber leer bleiben:

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Meines Erachtens ist der Eintrag unter Versorgungsbezug 4 und weitere manuell erfolgt. Der ist natürlich falsch, der Bereich muss leer bleiben.


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                #8
                Liebe Profis ;-)

                um das Thema "manuelle Eingabe" abzukürzen, habe ich jetzt ein ganz neues Formular zur EKST 2024 aufgemacht und das alte gelöscht.
                Danach die Daten vom Vorjahr übernommen und die Bescheinigungen eingespielt. !! Mehr nicht !!
                Es kommt nachfolgende Fehlermeldung :

                Fehler.jpg

                Allzu viel kann ich jetzt da wohl nicht falsch gemacht haben.

                Viele Grüße

                Hans

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                  #9
                  Fehlermeldung ist eine Sache. Eine andere Sache ist: wo wurden denn Eintragungen gemacht? Es spricht doch einiges dafür, dass ursprünglich Eintragungen in beiden Bereichen gemacht wurden, nämlich bei Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 und außerdem bei Versorgungsbezug 4 und weitere. Wie sieht das jetzt aus? Ist ein Versorgungsbezug eingetragen? Wenn ja, dann wo? Sind Steuerabzugsbeträge eingetragen? Wo?

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                    #10
                    Das Problem ist gelöst, DANK EURER HILFE !!

                    Bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr hat Elster da noch Werte für die Lohnsteuer reingeschrieben.
                    Nachdem ich diesen Eintrag gelöscht hatte, ist jetzt RUHE !!

                    !!!! Vielen Dank für Eure Unterstützung !!!!!

                    Hans

                    Kommentar


                      #11
                      Nachdem ich diesen Eintrag gelöscht hatte, ist jetzt RUHE !!
                      Die Datenübernahme aus dem Vorjahr ist ja durchaus sinnvoll, aber man muss wirklich jeden Wert einzeln kontrollieren.

                      Bei deiner Lohnsteuerbescheinigung ist mir jetzt noch aufgefallen, dass dein AG teilweise überflüssige Werte übermittelt, was nicht unbedingt

                      zu einem Fehler führt. Überflüssig sind zum Beispiel die Monatseinträge 01 und 12, Monatsangaben braucht es nur bei unterjährigem Bezug.

                      Ebenfalls überflüssig ist der 0,00-Wert bei einmalige Versorgungsbezüge (Sterbegeld, ...)
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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