Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung machen, obwohl Arbeitgeber bereits alles ausgeglichen hat?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung machen, obwohl Arbeitgeber bereits alles ausgeglichen hat?

    Hallo! Ich mache öfter für viele Familienmitglieder die Steuererklärungen.
    Jetzt habe ich das erste Mal den Fall, dass Lohnsteuer und Kirchensteuer exakt auf den Cent vom Arbeitgeber ausgeglichen wurde im Dezember.

    Es gibt auch nichts weiter abzusetzen wie km Pauschale.
    Vorsorgeaufwand ist schon mit der Krankenversicherung aufgebraucht.

    Steuerklasse ist 1. Kein Buchstabe S.

    Gibt es hier irgendeinen Grund die Erklärung überhaupt zu machen, oder was könnte ich übersehen.

    Danke!

    #2
    Nö, in der Konstellation ist es eine reine Antragsveranlagung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Wenn gespendet wurde könnte es im Gegenzug noch ein paar € Erstattung geben, nach Abgabe der Steuererklärung.
      (Dem Lohnsteuerjahresausgleich des AG vertraue ich nicht zu 100%, ich wäre mir generell nicht sicher, dass damit alles auf den Cent richtig berechnet wurde. Ist aber nur so ein Misstrauen, ohne weitere Begründung.)

      Kommentar


        #4
        ... die Du machen darfst, aber nicht musst. Außer es noch irgendein anderer Pflichtveranlagungsgrund erfüllt (z.B. eine Verlustfeststellung auf den 31.12. des Vorjahres) oder die Person braucht den Bescheid irgendwo als Nachweis (Bafög, Krankenkasse etc.).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
          Wenn gespendet wurde könnte es im Gegenzug noch ein paar € Erstattung geben, nach Abgabe der Steuererklärung.
          (Dem Lohnsteuerjahresausgleich des AG vertraue ich nicht zu 100%, ich wäre mir generell nicht sicher, dass damit alles auf den Cent richtig berechnet wurde. Ist aber nur so ein Misstrauen, ohne weitere Begründung.)

          Ich benutze immer die Bruno App für brutto/netto Berechnungen Monat / Jahr und beim Jahresgehalt in dem Fall hier stimmt alles auf den Cent bei der Lohnsteuerbescheinigung mit den Abzügen.
          ​​

          Kommentar


            #6
            Zitat von quadral Beitrag anzeigen


            Ich benutze immer die Bruno App für brutto/netto Berechnungen Monat / Jahr und beim Jahresgehalt in dem Fall hier stimmt alles auf den Cent bei der Lohnsteuerbescheinigung mit den Abzügen.
            ​​
            An eine solche Möglichkeit hatte ich nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              es gibt auch noch abseits vom Lohn Gründe für eine Steuererklärung, etwa haushaltsnahe Dienstleistungen (die sollte wohl fast jeder haben).

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 17.04.2025, 12:06.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Hallo quadral,

                du stellst hier mit einem Internetrechner fest, dass der Lohn richtig abgerechnet wurde.

                Bei der Einkommensteuererklärung werden aber sieben Einkommensarten abgefragt, neben EK aus unselbständiger Arbeit auch KAP-Erträge,
                Erträge aus Vermietung und Verpachtung, oder EK aus Land- und Forstwirtschaft etc, um nur ein paar zu nennen.
                Jede hat ihre Eigenheiten oder Besonderheiten und greifen ineinander.

                Ein paar Hinweise wurden ja schon von Prabha und reckoner aufgezeigt.
                Die Liste lässt sich ja noch beliebig fortsetzen: Behindertenfreibetrag, Plegefreibetrag, Fartkosten für Behinderte, Handwerkerleistungen,
                eventuel. Altersfreibetrag und so fort.
                Ich erhebe hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

                Man sieht, für die ordentliche Durchführung einer EKSt-Anmeldung brauchts ein wenig mehr als einen Internetrechner.

                Gruß - Hans

                Kommentar

                Lädt...
                X