Hallo,
Die Anlage AV macht mich echt fertig. Ich habe eine Riester- Rente vor Jahren abgeschlossen, zahle aber zurzeit keine Beträge. Macht es dann für mich trotzdem Sinn die Anlage AV abzugeben?
Mein Mann hat eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, ist er dadurch auch unmittelbar begünstigt bzw. berechtigt die Anlage AV abzuschließen?
In Zeile 6 diese Anlage steht : beitragspflichtige Einnahmen im Sinne inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 20XY... wenn man auf das Fragezeichen geht steht dort man soll das Entgelt, das in der Meldebescheinung zur Sozialversicherung steht, eintragen. Das sind dann in unserem Fall ca.34.000. Kann das so korrekt sein oder habe ich da was falsch verstanden?
Die Anlage AV macht mich echt fertig. Ich habe eine Riester- Rente vor Jahren abgeschlossen, zahle aber zurzeit keine Beträge. Macht es dann für mich trotzdem Sinn die Anlage AV abzugeben?
Mein Mann hat eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, ist er dadurch auch unmittelbar begünstigt bzw. berechtigt die Anlage AV abzuschließen?
In Zeile 6 diese Anlage steht : beitragspflichtige Einnahmen im Sinne inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 20XY... wenn man auf das Fragezeichen geht steht dort man soll das Entgelt, das in der Meldebescheinung zur Sozialversicherung steht, eintragen. Das sind dann in unserem Fall ca.34.000. Kann das so korrekt sein oder habe ich da was falsch verstanden?
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