Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.
Stefan

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