ANLAGE "R"

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.
    Wie zum Henker kommst du jetzt auf ausländische Renten?

    Stefan

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  • schachsommer12
    antwortet
    Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.

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  • Hans53
    antwortet
    In '#1 spricht der Sibelius in der Vergangenheit, da nahm ich natürlich an, dass das alles schon läuft!

    Gruß - Hans

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  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
    Die Rente wird bei neuen Renten immer am letzten Banktag im Monat gutgeschrieben, das macht der Rentenservice der Deutschen Post sehr verläßlich!
    Ja. Wenn man die Rente rechtzeitig beantragt hat.

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  • Hans53
    antwortet
    Die Rente wird bei neuen Renten immer am letzten Banktag im Monat gutgeschrieben, das macht der Rentenservice der Deutschen Post sehr verläßlich!

    Gruß - Hans

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  • Telepeter
    antwortet
    Voraussetzung ist natürlich, dass die Rente für Dezember 2024 tatsächlich noch im Jahr 2024 auf Deinem Konto war (Wertstellung 30.12.2024 wäre der letzte Termin da der 31.12. kein Bankarbeitstag ist).

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  • Hans53
    antwortet
    Hallo Sibelius,

    Natürlich! Dafür kriegst du auch noch die 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag angerechnet!
    Aber wie Charlie schon sagte, mit Bescheinigungsabruf geht eh alles automatisch.

    Gruß - Hans

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  • multi
    antwortet
    Natürlich, was denn sonst? Wer nur einen Monat Lohn bezogen hat, muss ja auch die Anlage N ausfüllen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Muss ich für den einen Monat (Dezember) die Anlage "R" ausfüllen?
    Natürlich ! Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, der erledigt die Einträge für dich.

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  • Sibelius
    hat ein Thema erstellt ANLAGE "R".

    ANLAGE "R"

    Hallo; ich bin am 1.12.2024 in Rente gegangen. Muss ich für den einen Monat (Dezember) die Anlage "R" ausfüllen?? Vorab vielen Dank für eine Info!!
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