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Günstigerprüfung in Probeberchnung durch meinElster

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    Günstigerprüfung in Probeberchnung durch meinElster

    Hi, ich habe alles ausgefüllt und komme zusammenveranlagt auf einen Steuersatz von 20,33% (Letzter Satz in der unverbindlichen Proberechnung durch meinElster). Ich frage mich, wieso trotz angeklickter "Günstigerprüfung" (Zeile 4 in Anlage KAP) die Kapitalerträge mit 25% gem. Abgeltungssteuer abgerechnet werden. Kann es sein, dass die Proberechnung gar keine Günstiogerprüfung durchführt?
    Danke und Grüße

    #2
    Hallo,
    für die Günstigerprüfung müssen die Kapitalerträge auch vollständig angegeben werden, mit der gezahlten Abgeltungssteuer. Dazu benötigst Du auch die Bescheinigung der Bank (Banken).

    Die Proberechnung berücksichtigt auch die Günstigerprüfung.
    Gruß Klaus

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      #3
      Für die Günstigerprüfung ist ja auch der Grenzsteuersatz maßgeblich, nicht der Durchschnittssteuersatz.

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        #4
        Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20,33% kannst du von einem Grenzsteuersatz von deutlich über 30% ausgehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20,33% kannst du von einem Grenzsteuersatz von deutlich über 30% ausgehen.
          Das ist es...danke

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