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Aufsichtsratsbezüge/Werbungskosten "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit"

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    Aufsichtsratsbezüge/Werbungskosten "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit"

    Hallo zusammen,

    momentan versuche meine Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2023 (Schande über mein Haupt) fertigzustellen. Seit 2023 bin ich als Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat tätig und beziehe nun eine jährliche Festvergütung (Aufwandsentschädigung), bin im selbigen Unternehmen (GmbH) auch als Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Bezüge sind keine Lohnbestandteil und ich trage auch kein Vergütungsrisiko.

    Nun habe ich in Anlage S "Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)" die Vergütung aufgeführt, wo aber trage ich nun die Werbungskosten "Bewirtung und Fahrtkosten zu Sitzungen etc." ein?
    Werden die Werbungskosten eventuell in der Anlage N mit eingetragen, oder muss ich nun eine Billanz erstellen??

    Unterschätze ich eventuell den Steuraufwand und sollte doch besser zum Steuerberater gehen?

    Ich würde mich über eine zielführende Antwort echt freuen denn die Elster-Hilfefunktion ist keine große Hilfe.

    Glück Auf ...T_Explorer

    #2
    Werden die Werbungskosten eventuell in der Anlage N mit eingetragen, oder muss ich nun eine Billanz erstellen??
    Weder noch ! Du füllst eine EÜR aus, das ist in deinem Fall jetzt nicht sonderlich kompliziert. Den Gewinn trägst du in die Anlage S ein.

    https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen lieben Dank für den Schupps in die richtige Richtung, ich war da wohl völlig falsch unterwegs.

      Mehr als ein virtuelles Bier kann ich dir leider nicht hinterlassen, Danke nochmals.

      LG T_Explorer



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