Hallo zusammen,
momentan versuche meine Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2023 (Schande über mein Haupt) fertigzustellen. Seit 2023 bin ich als Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat tätig und beziehe nun eine jährliche Festvergütung (Aufwandsentschädigung), bin im selbigen Unternehmen (GmbH) auch als Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Bezüge sind keine Lohnbestandteil und ich trage auch kein Vergütungsrisiko.
Nun habe ich in Anlage S "Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)" die Vergütung aufgeführt, wo aber trage ich nun die Werbungskosten "Bewirtung und Fahrtkosten zu Sitzungen etc." ein?
Werden die Werbungskosten eventuell in der Anlage N mit eingetragen, oder muss ich nun eine Billanz erstellen??
Unterschätze ich eventuell den Steuraufwand und sollte doch besser zum Steuerberater gehen?
Ich würde mich über eine zielführende Antwort echt freuen denn die Elster-Hilfefunktion ist keine große Hilfe.
Glück Auf ...T_Explorer
momentan versuche meine Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2023 (Schande über mein Haupt) fertigzustellen. Seit 2023 bin ich als Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat tätig und beziehe nun eine jährliche Festvergütung (Aufwandsentschädigung), bin im selbigen Unternehmen (GmbH) auch als Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Bezüge sind keine Lohnbestandteil und ich trage auch kein Vergütungsrisiko.
Nun habe ich in Anlage S "Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)" die Vergütung aufgeführt, wo aber trage ich nun die Werbungskosten "Bewirtung und Fahrtkosten zu Sitzungen etc." ein?
Werden die Werbungskosten eventuell in der Anlage N mit eingetragen, oder muss ich nun eine Billanz erstellen??
Unterschätze ich eventuell den Steuraufwand und sollte doch besser zum Steuerberater gehen?
Ich würde mich über eine zielführende Antwort echt freuen denn die Elster-Hilfefunktion ist keine große Hilfe.
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