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private Liquidation für polizeiliche Blutentnahme

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    private Liquidation für polizeiliche Blutentnahme

    Hallo,

    ich bin Assistenzarzt. Im Bereitschaftsdienst übernehme ich im Auftrag der Polizei Blutentnahmen, die mir privat ohne Beteiligung des Krankenhauses vergütet werden.

    An welcher Stelle sind diese einzutragen? Ist es zulässig, die Summe des ganzen Jahren einzutragen oder muss dort jede einzeln notiert werden? Muss jede dieser Einnahmen mit einem Beleg versehen werden?

    Ich danke im Voraus für die Hilfe!

    #2
    Der Gewinn ist in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung zu erklären. Du wirst eine EÜR erstellen müssen, in der du deine Einnahmen aus

    der selbstständigen Tätigkeit und eventuelle Betriebsausgaben erfassen musst. Belege muss man nur auf Anforderung einreichen.

    Wahrscheinlich hättest du die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen müssen, es sei denn, das wäre nur vorübergehend.





    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn die Betriebseinnahmen nicht über 4.800 € im Jahr betragen akzeptieren viele Finanzbeamte den Abzug eines pauschalen Betriebsausgabenbetrages von 25% der Betriebseinnahmen und verzichten auf eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Man kann dann einfach in die Anlage S im Text "xxxx Honorare für ärztliche Tätigkeit ./. 25% BA pauschal" schreiben und den verbleibenden Überschuss in das Betragsfeld. Auf diese Handhabung besteht kein Anspruch, man kann es aber erst mal so versuchen.

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        #4
        Telepeter wo hast du denn diese "Weisheit" her?
        Für Ärzte gibt es kein Betriebsausgabenpauschale.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Meine "Weisheit" beruht auf Erfahrung. Dass es in diesem Fall keinen Anspruch gibt sagte ich ja bereits.

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            #6
            Ich habe das früher bei einmaligen Sachen im niedrigen vierstelligen Bereich auch so gemacht. hat immer geklappt.

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              #7
              Vielen Dank für die schnellen Antworten.
              Ich habe das jetzt so eingetragen, wie Charlie es geschrieben hat.

              Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalte ich sicherlich beim Finanzamt, sobald die Tätigkeit angezeigt wird, oder?
              Was passiert denn, wenn ich das erst mit Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt anzeige?

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                #8
                Was passiert denn, wenn ich das erst mit Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt anzeige?
                Das wissen wir nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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