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Vollmacht und Datenabruf löschen

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    Vollmacht und Datenabruf löschen

    Moin, eine Frage deren Antwort ich bisher nicht gefunden habe:

    Ich habe die Steuererklärung für meine Schwiegermutter übernommen und nutze selbst schon viele Jahre Elster im Web. Sie hatte bisher einem Steuerberater eine Vollmacht erteilt und die Vollmacht wurde von ihr dort auch widerrufen. Nach Aussage des Steuerberaters wurde die Vollmacht nun auch endlich in Elster gelöscht. Ich möchte jedoch lediglich den Datenabruf nutzen und habe diesen Vorgang zum Datenabruf schon mehrfach gestartet. Es passiert jedoch nichts, sie bekommt keinen Code geschickt, den sie mir für die Freischaltung geben könnte.

    Frage: Kann das daran liegen, das evtl. der Datenabruf beim Steuerberater noch aktiv ist oder anders gefragt muss zusätzlich zum löschen der Vollmacht auch der Datenabruf gelöscht werden, damit jemand anderes den Datenabruf nutzen kann???

    #2
    Hallo,

    es können mehrere Personen den Datenabruf beantragen und bekommen. Mir ist dort nich mal eine Obergrenze bekannt.

    Ein Brief mit einem Freischaltcode wird nur verschickt wenn die betroffene Person, deine Schwigermutter, kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat. Bei Elsternutzern landet ein elektronischer Antrag im Benutzerkonto unter den Menüpunkten "Formulare & Leistungen / Bescheinigungen verwalten / Bescheinigungen anderer Personen.
    Wenn sich deine Schwigermutter in ihr Benutzerkonto einloggt kann sie den Antrag direkt per Mausklick genehmigen.

    PS: Sollte der Steuerberater den Datenabruf doch noch besitzen ist auch dessen Antrag dort zu finden und kann auch dort direkt storniert werden.

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      #3
      Ok danke, mein Schwiegermutter hat kein eigenes Elster Konto, sie hat keinen Computer oder Ähnliches. Demnach dürfte nur die Vollmacht beim Berater verhindert haben dass ein Code verschickt wird. Evtl ging ja auch der Code direkt zum Steuerberater, der das ignoriert hat. Ich habe den Abruf nun erneut gestartet in der Hoffnung dass nun ein Code an die Schwiegermutter verschickt wird. Ich finde es sehr ungünstig das man beim Beantragen des Abrufes keinen Hinweis bekommt warum es ggf. nicht funktioniert, also warten, versuchen, warten, versuchen, warten…

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        #4
        Wie schon gesagt, eine vielleicht vorhandene Vollmacht verhindert deinen Antrag auf Datenabruf auf KEINEN Fall. Wenn ein Freischaltcode verschickt wird, schickt Elster diesen immer an die Meldeadresse der betroffenen Person, vollkommengleich was für Vollmachten vorliegen. Selbst Vorsorgevollmachten für Personen in Pflege werden von Elster konsequent ignoriert, die Meldeadresse ist das A und O.

        Zuletzt im Zuge der Grundsteuererklärung kamen die merkwürdigsten Möglichkeiten zustande wie Leute zu Elsterkonten (z.B. vom Nachbarn) kommen. Daher nochmal, bist du wirklich sicher das es für die ID-Nummer deier Schwiegermutter kein Konto gibt?
        Im Zweifel mal beim zuständigen Finazamt fragen.

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          #5
          Danke, das klingt soweit plausibel, dennoch war die Frist für die Freischaltung abgelaufen ohne das ein Code ankam. Aktuell warte ich mal 2 bis 3 Wochen ob jetzt evtl. ein Code bei der Schwiegermutter ankommt. Werde auch noch mal nachfragen ob nicht evtl. doch ein Elster-Konto besteht, an dem Tipp zum Thema Grundstückserklärung könnte evtl. etwas dran sein.

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            #6
            Ich würde auf das Warten verzichten. Wenn es ein Elsterkonto gibt wird auch diesmal kein Code erstellt.

            MIttlerweile gibt es in vielen (vllt allen) Finanzämtern Elsteransprechpartner. Diesen würde ich im Finanzamt erfragen und dann soll der mal gucken ob es ein Elsterkonto gibt. Außerdem könnte er die Anträge auf Datenabruf prüfen (ob Freischaltcodes verschickt wurde).

            Du könntest also alle deine Fragen mit einem Telefonat von ca. 15 Minuen abklären ohne erst mal 2-3- Wochen sinnlos zu warten.

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              #7
              Wenn die Grundsteuererklärung nicht vom Steuerberater, sondern von einem Nachbarn oder Bekannten erstellt wurde,

              müsste die Schwiegermutter das eigentlich wissen, auch wenn das schon eine gewisse Zeit her ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn die Grundsteuererklärung nicht vom Steuerberater, sondern von einem Nachbarn oder Bekannten erstellt wurde,

                müsste die Schwiegermutter das eigentlich wissen, auch wenn das schon eine gewisse Zeit her ist.

                Danke das war tatsächlich die Lösung. Es gibt ein Elster-Konto, wurde von Schwiegersohn 2 erstellt zum Thema Grundsteuer. Und er konnte jetzt auch den Datenabruf für mich freigeben.

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