Reverse Charge Verfahren / Umsatzjahressteuererklärung

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  • safe95
    Neuer Benutzer
    • 07.06.2016
    • 10

    #1

    Reverse Charge Verfahren / Umsatzjahressteuererklärung

    Hallo zusammen,

    es geht um die USt-Jahreserklärung. Ich habe als freier Redakteur für ein Unternehmen in Österreich gearbeitet, ich selber bin aber in Deutschland. Gehört die Summe der Zusammenfassenden Meldungen in Elster bei 9 - H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) in Zeile 70?

    Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet​

    Oder denke ich da falsch?

    Danke im Voraus für hilfreiche Beiträge.


  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1703

    #2
    Nee, Zeile 65 ist für erhaltene EU-Leistungen, also wenn du eine Reverse-Charge-Rechnung aus Österreich gekriegt hättest.

    Die eigenen Rechnungen müssen dort hin:

    elster293.png

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    • safe95
      Neuer Benutzer
      • 07.06.2016
      • 10

      #3
      Ahh ok, vielen Dank. Also ist es auch nicht Zeile 70, die ich auch erst im Verdacht hatte.

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1703

        #4
        Naja, in Zeile 70 steht ja auch "Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach https://www.gesetze-im-internet.de/u... b Abs. 5 UStG schuldet - und das betrifft im wesentlichen innerdeutsche Reverse-Charge-Umsätze (Bauleistungen, Elektrizität, Erdgas usw.).

        Nachdem die ZM ja in § 18 b UStG erwähnt wird, muss das auch in der USt-Erklärung da hin, wo "§ 18 b" steht

        Kommentar

        • safe95
          Neuer Benutzer
          • 07.06.2016
          • 10

          #5
          Danke, das macht Sinn. Manchmal steht man auf dem Schlauch bei der Suche nach der perfekten Zeile

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