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Abfindung Fünftel-Regelung wo eintragen

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    Abfindung Fünftel-Regelung wo eintragen

    Hallo,

    ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung mit einer Abfindung. Der Arbeitgeber hat diese mit der Auszahlung voll versteuert. Wo trage ich in Elster ein, dass ich die Fünftel-Regelung in Anspruch nehmen will. Kann mir hierbei einer helfen?

    Vielen DAnk.

    #2
    Zeile 18 der Anlage N. Falls der AG die Abfindung unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat, kannst du den

    Bescheinigungsabruf nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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