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Hinweistext bei der Beantragung der elektronischen Bescheid-Bekanntgabe
Ist damit die Einwilligung tatsächlich final und ich muss nix mehr machen?
Meines Erachtens passt das. Einen Einwilligungscode benötigt man nach meiner Erinnerung bei der Einwilligung von Ehegatten, die zusammen veranlagt werden.
Da willigt der Inhaber des ELSTER-Kontos zwar elektronisch ein, für den Ehegatten muss dann aber noch ein Einwilligungscode eingegeben werden, den
der mit der Post erhält. So war es zumindest bei uns.
Dein Beitrag war bereits freigeschaltet, so spät in der Nacht bin ich nicht mehr aktiv
Zuletzt geändert von Charlie24; 14.09.2025, 10:46.
danke für die schnelle Antwort - schade.
(Und vermutlich auch danke an dich fürs freischalten meiner Anfrage - die war zuerst auch blockiert.)
Jetzt habe ich noch eine ergänzende Nachfrage:
In den Einzel-Tops aus der HILFE wird im letzten Top "Einwilligungscode" erläutert, dass man diesen auf den Antrag hin erhält und dann in Elster eingeben müsse; vermutlich um den Vorgang endgültig abzuschließen.
So hatte ich das auch vermutet: nach Absendung des Antrags im ElsterPortal hatte der Vorgang den Status "EinwilligungsID beantragt" und befand sich im Registerblatt "inaktive Einwilligungen".
Tags drauf erhielt ich die Nachricht ins Postfach, dass die Einwilligungserklärung "... erfolgreich geprüft ..." wurde; und im ElsterPortal sehe ich beim Vorgang den Status "geprüft" und eine Einwilligungs-ID.
Diese Einwilligungs-ID scheine ich aber nirgends mehr eingeben zu müssen bzw. zu können.
Außerdem steht der Vorgang jetzt im Registerblatt "aktive Einwilligungen".
Ist damit die Einwilligung tatsächlich final und ich muss nix mehr machen?
Hinweistext bei der Beantragung der elektronischen Bescheid-Bekanntgabe
Guten Abend zusammen,
ich nutze seit Jahren ELSTER für die Abgabe der ESt-Erklärung und habe (vorgestern) auch die elektronische Bescheid-Bekanntgabe darüber beantragt; gestern kam schon die Bestätigung.
Mein Problemchen:
Beim Beantragen gab's eine längere Erläuterung über die Konsequenzen der elektronischen Bekanntgabe, dabei "Bekanntes" (z.B. Zustellfiktion), aber auch "Unbekanntes" (ich meine mich an eine Unterscheidung zwischen Bescheiden und sonstigen Nachrichten zu erinnern).
Jedenfalls dachte ich, dass ich am Ende den ganzen Antrag wie üblich für mich abspeichern könnte und habe nicht fortlaufend Screenshots gemacht;
dem war aber nicht so - nach dem Anhaken und Absenden stand ich mit leeren Händen da.
Meine Frage:
Gibt's irgendwo in ELSTER diesen anzuhakenden Hinweis (den kompletten Text) nochmal zum aufrufen und abspeichern?
Also nicht die atomisierten Dutzend Einzelaspekte bei der "HILFE"?
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