Hallo zusammen,
es geht um eine Einkommensteuererklärung mit Anlage V.
Neben den Einkünften wurden alle Werbungskosten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen eingetragen.
folglich wurde in Zeile 84 daraus ein Verlust berechnet.
In dem Jahr erhielt ich Zuschüsse von der KfW durch eine Heizungsmodernisierung.
Diese habe ich in Zeile 88 eingetragen.
Diese werden aber weder bei der Ermittlung des Verlustes berücksichtigt, noch in der gesamten Steuerberechnung.
Warum nicht? Die Zuschüsse müssten doch die Erhaltungsaufwendungen mindern.
beste Grüße
pg55
es geht um eine Einkommensteuererklärung mit Anlage V.
Neben den Einkünften wurden alle Werbungskosten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen eingetragen.
folglich wurde in Zeile 84 daraus ein Verlust berechnet.
In dem Jahr erhielt ich Zuschüsse von der KfW durch eine Heizungsmodernisierung.
Diese habe ich in Zeile 88 eingetragen.
Diese werden aber weder bei der Ermittlung des Verlustes berücksichtigt, noch in der gesamten Steuerberechnung.
Warum nicht? Die Zuschüsse müssten doch die Erhaltungsaufwendungen mindern.
beste Grüße
pg55

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