Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklassen 1 vs. 2 und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerklassen 1 vs. 2 und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zu den Steuerklassen 1 und 2 bzw. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    1) Wenn man in Steuerklasse 1 mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende normalerweise ~1.000€ zurückerstattet bekommen hat, so soll es in Steuerklasse 2 nun zu einer Nachzahlung von ~1.000€ kommen. Ist das normal bei einer Steuerklasse 2 oder wie kann sowas sein? Dachte immer man landet bei +/- 0€ ?

    2) Und hat man in der Steuerklasse 2 noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder ist dieser bereits in der Steuerklasse 2 inbegriffen?​

    Ich bedanke mich im Voraus.

    #2
    Hallo,

    ich seh hier leider noch keinen Zusammenhang zur elekt. Steuererklärung aber ok.

    Die Erstattung beim Einkommensteuerbescheid kann ja nur durch vorher zu viel gezahlte Steuer kommen zB Lohnsteuerabzug. Da der Lohnsteuerabzug mit Steuerklasse 2 deutlich geringer ist als mit der 1 muss im Einkommensteuerbescheid auch weniger rauskommen.

    Warum es bei dir allerdings gleich zu 1.000 Eruo Nachzahlung kommen soll ist mir ein Rätsel.

    Kommentar


      #3
      Klassischer Fehler warum Steuerklasse 2 zu einer Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung führt:
      - Anlage KIND falsch ausgefüllt

      z.B. Fehlende Angaben zum Entlastungsbetrag oder ganz einfach Datenübernahme aus dem Vorjahr und die Jahreszahlen beim Kindschaftsverhältnis nicht angepasst.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; Heute, 11:28.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        ... will heißen dass der Bereich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht oder nicht richtig ausgefüllt wurde oder sich durch die Eintragungen ergibt, dass gar keiner zusteht und daher die Lohnsteuerklasse 2 unzutreffend war.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von alster2025 Beitrag anzeigen
          Und hat man in der Steuerklasse 2 noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder ist dieser bereits in der Steuerklasse 2 inbegriffen?
          Die Steuerklasse ist für den unterjährigen Lohnsteuerabzug maßgebend. Mit der Steuererklärung wird der Anspruch auf alle Fälle nochmal überprüft.

          Kommentar

          Lädt...
          X