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Anlage Vorsorgeaufwand - Kürzung Höchstbetrag

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Kürzung Höchstbetrag

    Liebes Forum,
    seit Jahren mache ich meine Lohnsteuererklärung selbstständig. Ich bin fest angestellt und übernehme die wichtigsten Daten automatisch aus den Bescheiden.
    Mir ist aufgefallen, dass für 2025, anders als die letzten 5 Jahre mir der Höchstbetrag für Altersvorsorge gekürzt wurde.

    Ich muss mich seit Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien und zahle seit Jahren in das Versorgungswerk meine Hälfte und der Arbeitgeber die andere Hälfte ein. Das gebe ich identisch jedes Jahr auch an.
    Wie kommt es, dass dieses Jahr meine Vorsorgeaufwenungen gekürzt werden, auch wenn die deutlich unter dem eigentlichen Höchbetrag für ledige liegt?

    Ich war mir seit jeher unsicher bei der Angabe unter Zeile 54 "Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung" ankreuzen soll. Hatte immer "ja", da es die letzten Jahre keinen Unterschied machte. Liegt hier vielleicht mein Fehler? So wie ich es jetzt versuchte zu recherchieren, gibt man nur "Ja" an, wenn man keine eigenen Beiträge leistet (z.B. Beamte)?

    Vielen Dank im Voraus, gerne kann ich noch zusätzliche Angaben machen.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.03.2026, 12:25.

    #2
    Dein Titel und die Fragestellung sind nicht auf Anhieb verständlich Bei Beiträgen zum Versorgungswerk geht es um Beiträge zur Altersversorgung,

    nicht um Krankenkassenbeiträge. Was genau wurde jetzt gekürzt ? Oder ist gemeint, du bist Arzt ?

    Die Zeilen 50ff. der Anlage Vorsorgeaufwand sind m. E. für deinen Fall nicht einschlägig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Antwort. Ich bin angestellter Arzt und zahle in das Versorgungswerk. (Ich schau mal ob der Betreff sich ändern lässt)
      Am wichtigsten wäre jetzt für mich ob ich Zeile 54 verneinen darf, da ich wie jeder pflichtversicherte auch meine vollen Beiträge zahle. Laut meinen Recherchen sind auch bei uns die Zahlungen für Altersvorsorge zu 100% bis zum Höchstwert absetzbar, wenn ich doch "Ja" auswählen müsste, dann würde mir die auch weniger als 50% reduziert werden laut der Elsterberechnung.

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        #4
        Zitat von Fimbulvetr Beitrag anzeigen
        Ich schau mal ob der Betreff sich ändern lässt
        Meines Wissens kann das der Threadersteller in der Regel nicht machen. Ich hab das jetzt gemacht und hoffe, dass der Betreff so passt.

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          #5
          Am wichtigsten wäre jetzt für mich ob ich Zeile 54 verneinen darf,
          Du musst in diesem Bereich überhaupt nichts ausfüllen. Unsere Tochter ist ebenfalls angestellte Ärztin und zahlt dementsprechend

          auch in ein ärztliches Versorgungswerk ein. Zeile 54 der Anlage Vorsorgeaufwand bleibt auf keine Angabe. Ausgefüllt sind die Zeilen 4

          und 9 sowie bei meiner Tochter auch die Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand, da sie zusätzliche Zahlungen leistet.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dann werde ich das tun, vielen Dank nochmal und schönes Wochenende

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