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Anlage EÜR mit Est

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    Anlage EÜR mit Est

    Guten Tag,

    ich habe Einkünfte aus Gewerbe (mit Bilanz) und erkläre diese in der Est in Anlage G. Nun möchte ich noch die so genannte Homeofficepauschale erklären. Den Nachforschungen nach, muss die dann in der Anlage EÜR erklärt werden. Ich finde keine Möglichkeit, der Est die Anlage EÜR hinzuzufügen. Ein neues Formular EÜR kann ich aber anlegen. Ist es tatsächlich so gedacht, beides getrennt zu übermitteln?

    Danke und viele Grüße
    Jens

    #2
    ja, seit Anbeginn der Zeit wird erst der Gewinn ermittelt und dann in die Anlage G eingetragen. Die Gewinnermittlung ist gesondert zu übermitteln. EÜR und Bilanz schließen sich aber gegenseitig aus.

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      #3
      Den Nachforschungen nach, muss die dann in der Anlage EÜR erklärt werden.
      Das ist zwar Steuerrecht, aber warum sollte die Homeoffice-Pauschale nicht in der Bilanz erklärt werden können ?

      Ansonsten gilt: Die (Anlage) EÜR muss im Verfahren ELSTER seit jeher getrennt von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Jens,
        die Homeofficepauschale können Arbeitnehmer geltend machen.
        Du erklärst die Gewinne aus dem Gewerbe (Bilanz) in Anlage G.

        Das liest sich so, als wärest du kein Arbeitnehmer (im steuerlichen Sinn)...

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          #5
          ja, es wird wohl in die Bilanz rein gehören ... Da muss ich den Stb noch mal ansprechen.

          Danke und viele Grüße
          jens

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            #6
            die Homeofficepauschale können Arbeitnehmer geltend machen.
            ja, aber Selbständige/Gewerbetreibende ebenso.

            vg, jens

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              #7
              Die Homeofficepauschale, die AN geltend machen können, gehört nicht in die Bilanz eines Unternehmens, weil das Unternehmen damit keine Betriebsausgaben hat.

              Lass mich wissen,ob du als Unternehmer eine Homeofficepauschale geltend machen kannst, wenn das mit dem Stb. besprochen wurde. Mein Wissensstand steht auf: geht nicht.

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                #8
                Zitat von jens2025 Beitrag anzeigen
                Aber wie ist das bei bilanzierenden Unternehmern und ihren Inhabern?
                Da muss das halt als Betriebsausgabe in die Gewinn- und Verlustrechnung. Da gibt es ganz am Anfang sogar extra eine "davon"-Position:

                elster334.png

                Die dient aber nur der zusätzlichen Erläuterung, geht jedoch nicht in die Berechnung mit ein. Eine spezielle Position dafür habe ich nicht gefunden; aus'm Bauch raus würde ich da "sonstige beschränkte Betriebsausgaben" verwenden (denn es ist ja auf 1.260 € beschränkt):

                elster335.png
                Zuletzt geändert von mhanft; Gestern, 12:25.

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