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Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung für Ehefrau

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    Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung für Ehefrau

    Hallo,

    ich versuche herauszufinden, wie ich die DeutschePost in der Kommunikation mit dem Finanzamt vermeiden kann (Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben).

    Da ich ein ELSTER-Zertifikat habe, habe ich eine Einwilligung für unsere gemeinsame ESt-nummer beantragt – ich habe den Bestätigungscode für meine Frau erhalten, und es wurde erfolgreich registriert. Dann habe ich eine weitere Einwilligung für meine USt-Nummer registriert (die IdNr ist in beiden Fällen gleich, da ich der Inhaber des ELSTER-Kontos und des Zertifikats bin).

    Jetzt möchte ich noch eine Einwilligung für die USt-Nummer meiner Frau registrieren, aber es funktioniert nicht, wenn ich ihre IdNr im zweiten Schritt angebe. Deshalb bin ich verwirrt – einerseits sind im ELSTER-Profil zwei Personen registriert (ich und meine Frau), drei Steuerprofile, aber trotzdem ist es schwierig zu verstehen – wie darf ich eine Einwilligung für die Nummer meiner Frau abgeben ohne ihre Zustimmung – gibt es ein Verfahren, wenn man es für eine andere Person macht (nicht für die Person, deren Zertifikat für den Login benutzt wird)?

    #2
    Deine Frau wird dir eine Bekanntgabevollmacht erteilen müssen. Du musst dich zunächst als Vollmachtnehmer registrieren. Sobald das abgeschlossen ist,

    kannst du eine Angehörigenvollmacht beantragen. Ob das Sinn macht, musst du selbst beurteilen. Einen Bescheid bekommt man bei der Umsatzsteuer ja nur,

    wenn das Finanzamt der Anmeldung / Erklärung nicht folgt. Starten kannst du die Prozesse jeweils unter Formulare & Leistungen > Vollmachten verwalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 könnten Sie mich bitte beraten:

      Um das Kleinunternehmen meiner Frau vertreten zu können, brauche ich eine Angehörigenvollmacht mit Angabe ihrer Steuernummer für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, damit ich ihre Anlage EÜR einreichen kann, korrekt?

      Brauche ich zusätzlich noch eine weitere Vollmacht, um unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung einzureichen? Das Einzige, woran ich mich erinnere: Bei der Registrierung für die Elektronische Bekanntgabe haben wir uns registriert und dies mit einem Code bestätigt, der per Post gekommen ist. Reicht das aus, oder wird trotzdem noch eine weitere Vollmacht für die Abgabe der Steuererklärung benötigt?

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        #4
        Um das Kleinunternehmen meiner Frau vertreten zu können, brauche ich eine Angehörigenvollmacht mit Angabe ihrer Steuernummer für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, damit ich ihre Anlage EÜR einreichen kann, korrekt?​
        Um die EÜR deiner Frau von deinem Konto aus zu übermitteln, brauchst du keine Angehörigenvollmacht, du bist nur der Datenübermittler.

        Du musst allerdings § 87d AO beachten, das ist aber im Fall deiner Frau gewährleistet:



        Brauche ich zusätzlich noch eine weitere Vollmacht, um unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung einzureichen?
        Nein !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, danke. Soweit ich verstehe, brauche ich trotzdem eine Vollmacht, wenn ich Rückfragen beantworten muss, die meine Frau betreffen.

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            #6
            Soweit ich verstehe, brauche ich trotzdem eine Vollmacht, wenn ich Rückfragen beantworten muss, die meine Frau betreffen.
            Wenn du das meinst, dann lass dir von deiner Frau eine Vollmacht erteilen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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