Abgang wirtschaftsgut Restbuchwert Null, Frage zu EÜR und AVEÜR

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  • RindiF
    Neuer Benutzer
    • 23.04.2026
    • 2

    #1

    Abgang wirtschaftsgut Restbuchwert Null, Frage zu EÜR und AVEÜR

    Selbst. Unternehmer- betrifft Anlage EÜR und AV EÜR
    Wo trage ich in Elster den Abgang eines Wirtschaftsgutes zum Restbuchwert null mit Teilwert X ein? Elster meldet die Fehlermeldung: Die Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG). Das hat doch damit gar nichts zu tun.
    Muss man irgendwo das Datum des Abgangs eintragen? Hat KI gesagt, ich finde da aber nichts.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Abgang? Verkauf? Entnahme?

    Zu Einlagen und Entnahmen kannst Du Dir die Eingabehilfe mal durchlesen.

    Kommentar

    • RindiF
      Neuer Benutzer
      • 23.04.2026
      • 2

      #3
      habe ich gemacht, aber Fehlermeldung ist mE Quatsch

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Wenn Du keine Einlagen und/oder Entnahmen hast, dann musst Du dort halt eine Null eintragen.

        Kommentar

        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 740

          #5
          #1: Braucht man in der EÜR wirklich den Teilwert für Abgänge wegen Verschrottung oder Verlust? Ich würde das Feld mal leer lassen.

          Meine frühere (bilanzierende) Firma hatte pro Jahr hunderte von Abgängen ohne Erlös. Teilwerte spielten da keine Rolle. M.E. braucht man die bei Privatentnahmen.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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