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Steuerbericht Blockpit u.Steuerbes. TR - Unterschied Werte Anl. KAP- wie ausfüllen?

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    Steuerbericht Blockpit u.Steuerbes. TR - Unterschied Werte Anl. KAP- wie ausfüllen?

    Hallo allerseits,

    ich bin leider in Sachen Kapitalerträge sehr verwirrt und würde erst einmal mein Problem beschreiben in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Meine Situation:
    Ich habe jew. ein Depot bei den Brokern Trade Republic und Bitpanda.
    Ich habe bei beiden Brokern Aktien und Krypto gekauft und verkauft. Bei Bitpanda gab es wohl keine automatische Steuerabführung, bei Trade Republic wohl schon (die sollen die Steuern ja automatisch abführen)

    Bei Krypto habe ich an sich Verluste eingefahren, daher sind sie gar nicht relevant für die Steuererklärung (ich nehme an, das ist richtig so).

    Ich habe nun einen Steuerbericht von Blockpit erstellen lassen. Ich habe hierzu in Blockpit die Daten von Bitpanda über die Exchange API eingeholt. Später habe ich erneut einen Steuerbericht erstellen lassen unter Berücksichtigung der Transaktionen von Trade Republic, die ich manuell in Blockpit eingepflegt habe.

    Der Blockpit-Steuerbericht, verwirrt mich einigermaßen, wenn ich auf die Steuerbescheinigung von Trade Republic schaue. In dem Steuerbericht von Blockpit steht, in welche Zeilen der Anlage KAP welche Beträge einzutragen sind. Bei der Steuerbescheinigung von Trade Republic hingegen werden andere Zeilen von der Anlage KAP erwähnt.
    Ich habe eigentlich überwiegend Aktien von ausländischen Unternehmen gekauft und verkauft (z.b. Tesla, NVIDIA etc.).

    Wenn ich die Steuerberichte (einmal nur Bitpanda Transaktionen, einmal Bitpanda und Trade Republic Transaktionen) vergleiche, hätte ich erwartet, dass die Differenz in etwa den Angaben im Steuerbericht von Trade Republic entsprechen sollte. Aber laut dem Steuerbericht sind da in der Anlage KAP an ganz anderer Stelle Werte einzutragen.


    Eine weitere Anmerkung:
    Ich hatte im Jahr 2025 kein steuerpflichtiges Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit oder so, lediglich einen Bafög-Bezug), aber ich nehme an, dass schon eine Steuererklärung Pflicht ist, wenn ich Kapitalerträge erhalte, aber der Broker (Bitpanda) die Steuern nicht automatisch abgeführt hat. Da lässt sich auch kein Steuerpauschbetrag angeben, der berücksichtigt werden soll.​


    Ich habe das mal tabellarisch zusammengefasst und zeige, wie ich laut den jew. Berichten in der Anlage KAP welchen Wert eintragen soll. Ich hoffe, das ist verständlich und nachvollziehbar
    KAP Zeile Anmerkungen
    Blockpit Steuerbericht 2025
    (nur Bitpanda Transaktionen)
    Blockpit Steuerbericht 2025
    (Bitpanda + Trade Republic Transaktionen)
    Steuerbescheinigung Trade Republic
    7 Höhe der Kapitalerträge EUR 294,04
    (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen
    im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)
    294,04
    8 davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des
    § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
    281,52
    16 oder 17
    Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages
    294,04
    37
    Kapitalertragsteuer
    0,00
    38
    Solidaritätszuschlag
    0,00
    41
    Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer

    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind,
    die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung
    • Zeile 19 der Anlage KAP - gemäß § 32d Abs. 3 EStG anzugeben
    0,98
    19
    Ausländische Kapitalerträge
    210,54
    615,19
    21
    In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Stillhalteprämien und Gewinne aus Termingeschäften
    210,54 615,19
    24
    Verluste aus Termingeschäften
    -43,88
    -193,47

    #2
    Trade Republic hat seinen Sitz im Inland, die Erträge dort haben dem Steuerabzug unterlegen und müssen nicht vollständig erklärt werden.

    Es reicht aus, wenn du in Zeile 17 der Anlage KAP den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag von 294 € einträgst.

    Die Kapitalerträge bei dem anderen Broker erklärst du ab Zeile 19 der Anlage KAP, dafür besteht Erklärungspflicht.

    Verluste aus Krypto gehören zu den Spekulationsgeschäften, die solltest du schon angeben, allerdings in der Anlage SO,

    damit diese Verluste mit künftigen Gewinnen aus Kryptogeschäften verrechnet werden können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Steuerbescheinigung von TR ist natürlich korrekt. Da die Erträge von TR der inländischen Besteuerung unterlagen, kommen sie in den Abschnitt ab Zeile 7, der auch eindeutig mit Erträgen, die der inländischen Besteuerung unterlagen gekennzeichnet ist (sowie die zugehörigen Abzugsbeträge in Zeile 37ff.

      Der Bereich ab Zeile 18 ist ausdrücklich nur für Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen.

      Wenn deine Software bei der Erstellung des angeblichen Steuerberichts zwischen diesen beiden Fällen nicht unterscheiden kann, ist sie für diesen Zweck anscheinend ungeeignet.

      Ansonsten siehe den Beitrag von Charlie zur Frage, ob man die Werte von TR mit Ausnahme des ausgenutzten Freibetrags nicht einfach weglassen kann.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Später habe ich erneut einen Steuerbericht erstellen lassen unter Berücksichtigung der Transaktionen von Trade Republic, die ich manuell in Blockpit eingepflegt habe.​
        Ich kenne Blockpit zwar nicht, aber wenn du das Tool mit unpassenden Daten fütterst dann kann es nicht korrekt arbeiten.

        Ich habe eigentlich überwiegend Aktien von ausländischen Unternehmen gekauft und verkauft (z.b. Tesla, NVIDIA etc.).​
        Ob ausländisch oder nicht ist unerheblich, es kommt darauf an ob dein Broker inländisch ist oder nicht. Inland gehört in der Regel in die Zeilen 7 bis 17 sowie 37ff, Ausland hingegen in Zeile 19 bis 23.
        Termingeschäfte gibt es übrigens gar nicht mehr.

        Bei Krypto habe ich an sich Verluste eingefahren, daher sind sie gar nicht relevant für die Steuererklärung (ich nehme an, das ist richtig so).​
        Das hängt davon ab, ob du die jeweilige Position nicht länger als ein Jahr gehalten hast. Wenn ja, dann kannst du den Verlust quasi aufbewahren, zukünftige Krypto-Gewinne wären dann entsprechend steuerfrei.
        Zu erklären wären die Verluste in der Anlage SO, vom Finanzamt bekämst du dann einen Verlustvortrag.

        ich nehme an, dass schon eine Steuererklärung Pflicht ist, wenn ich Kapitalerträge erhalte, aber der Broker (Bitpanda) die Steuern nicht automatisch abgeführt hat.​
        Da du deutlich unter dem Grundfreibetrag liegst sehe ich keine Pflicht. Und ich kann mir in deinem Fall auch eher nicht vorstellen, dass das Finanzamt dazu auffordert.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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