Einkommensteuervorauszahlungen über Vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45978

    #1

    Einkommensteuervorauszahlungen über Vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar

    Seit heute (22.06.2026) werden die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen bundesweit über den Bescheinigungsabruf geliefert und automatisch in das
    Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingetragen, eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag ebenfalls. Eingetragen werden dort die
    Jahressummen und zwar in die Zeilen 33 bzw. 34. Der Eintrag ist mit einem farbig hinterlegten B gekennzeichnet.
    Die Bescheinigungen sind wie üblich auch downloadbar, dort sind die Quartalszahlungen einzeln angegeben


    Der VaSt-Service ist vorerst auf Mein ELSTER (und einfachELSTERplus) beschränkt. Wann er auf kommerzielle Steuerprogramme ausgedehnt wird, steht noch
    nicht fest. Abrufbar ist nur das Steuerjahr 2025, eine Nachrüstung für frühere Steuerjahre ist aktuell nicht vorgesehen.


    Vorauszahlungen zur Kirchensteuer sind in der Auflistung bisher nicht enthalten, deren Abruf soll ab dem nächsten Portalrelease (voraussichtlich September 2026)
    möglich sein. Für Bayern wird in absehbarer Zeit kein Abruf möglich sein, da hier die Kirchensteuervorauszahlungen von den Kirchensteuerämtern
    der Glaubensgemeinschaften festgesetzt werden und nicht von den Finanzämtern.


    Kirchensteuervorauszahlungen müssen also vorerst weiter manuell erfasst werden, in Bayern wahrscheinlich dauerhaft. Die Jahressummen sind in die
    Zeilen 35 bis 36 einzutragen.
    Der Eintrag in der Anlage Zusatzangaben ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben,
    der manuelle Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich. Daran wird sich in absehbarer Zeit ebenfalls nichts ändern.

    In der ausführlichen Steuervorausberechnung von Mein ELSTER wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite
    ganz am Ende berechnet.
    Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.


    Wichtig: Bitte die gelieferten Werte unbedingt anhand der eigenen Unterlagen nachprüfen, es kann nicht garantiert werden, dass die Werte vollständig sind !
    Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 17:25. Grund: Tippfehler
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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