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AfA neuer Heizkessel und Solaranlage Gewerbe

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    AfA neuer Heizkessel und Solaranlage Gewerbe

    Ich habe 2010 für mein Hotel, indem ich auch selbst wohne, als Ersatz für den 21 jahre alten Gasheizkessel, der auch Warmwasser machte, einen Pelletkessel und zur Unterstützung Solarkollektoren angeschafft. In welchem Zeitraum kann ich die Investition abschreiben?
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    Die Umfrage ist abgelaufen.


    #2
    AW: AfA neuer Heizkessel und Solaranlage Gewerbe

    Die Umfrage hat den Nachteil, dass Sie anhand der Anzahl der Antworten nicht unbedingt auf die Qualität schließen können. Der Publikumsjoker beim Jauch versagt gelegentlich bei Fragen der Allgemeinbildung, bei Fachwissen garantiert!

    Kommentar


      #3
      AW: AfA neuer Heizkessel und Solaranlage Gewerbe

      gegoogelt:

      http://www.meineimmobilie.de/forum/allgemeines/altes_vermieternetz/Neue+Heizungsanlage+von+der+Steuer+absetzbar%3F--TH-3275573.html?page=forum_topic&pv%5Bthread%5D=32755 73&order~order=down&submit_order=OK

      "Werden Wirtschaftsgüter ausgetauscht, die bisher z.B. in der AfA-BMG enthalten waren (Heizung, Fenster, etc.) handelt es sich um sofort abziehbare Werbungskosten. Dies gilt auch, wenn das neue Wirtschafts eine Verbesserung darstellt! Beispiel: Haus war bisher nicht an die Kanalisation angeschlossen sondern besaß nur Sickergrube. Der Anschluß an die Kanalisation stellt sofort abziehbare Werbungskosten dar (ohne Sch..., wurde so vom BFH entschieden!).

      Etwas anderes gilt, wenn z.B. ein WG bisher allein abgeschrieben wurde. Es käme z.B. wohl kaum einer auf die Idee, einen PKW als WK/BA in einem Jahr abzuschreiben auch wenn es sich um Ersatz für einen anderen PKW handelt, oder?

      Bei V+V ggf. problematisch:

      Üblicher Erhaltungs-/Sanierungsbedarf nach Erwerb. Zum einen ist die Gesamthöhe im Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grund und Boden!) zu sehen. Außerdem wenn es zu einer gesamten Anhebung des Standarts des Gebäudes kommt, kann das zu AK statt WK führen!"
      LG MAX v S.

      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

      Kommentar


        #4
        Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
        AW: AfA neuer Heizkessel und Solaranlage Gewerbe

        gegoogelt:

        http://www.meineimmobilie.de/forum/a...hread%5D=32755 73&order~order=down&submit_order=OK

        "Werden Wirtschaftsgüter ausgetauscht, die bisher z.B. in der AfA-BMG enthalten waren (Heizung, Fenster, etc.) handelt es sich um sofort abziehbare Werbungskosten. Dies gilt auch, wenn das neue Wirtschafts eine Verbesserung darstellt! Beispiel: Haus war bisher nicht an die Kanalisation angeschlossen sondern besaß nur Sickergrube. Der Anschluß an die Kanalisation stellt sofort abziehbare Werbungskosten dar (ohne Sch..., wurde so vom BFH entschieden!).
        Als sie mein Abwassersystem angeschlossen hatten, kontaktierte ich die Firma [Link entfernt; L. E. Fant]. Sie halfen dabei, den Umfang der Arbeiten einzuschätzen und begannen am nächsten Tag sofort mit der Arbeit. Sie haben die Arbeit schnell und effizient erledigt und ich war zufrieden.
        Etwas anderes gilt, wenn z.B. ein WG bisher allein abgeschrieben wurde. Es käme z.B. wohl kaum einer auf die Idee, einen PKW als WK/BA in einem Jahr abzuschreiben auch wenn es sich um Ersatz für einen anderen PKW handelt, oder?

        Bei V+V ggf. problematisch:

        Üblicher Erhaltungs-/Sanierungsbedarf nach Erwerb. Zum einen ist die Gesamthöhe im Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grund und Boden!) zu sehen. Außerdem wenn es zu einer gesamten Anhebung des Standarts des Gebäudes kommt, kann das zu AK statt WK führen!"
        Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen von Wirtschaftsgüteraustausch zu verstehen. Gemäß der AfA-BMG können Wirtschaftsgüter, die bisher abgeschrieben wurden, wenn sie ausgetauscht werden, als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt werden. Dies gilt auch dann, wenn das neue Gut eine Verbesserung darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der Anschluss eines Hauses an die Kanalisation, der als sofort abziehbare Werbungskosten gilt, wie vom BFH entschieden wurde.

        Allerdings gelten andere Regeln, wenn das Wirtschaftsgut bisher allein abgeschrieben wurde. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Erhaltungs- und Sanierungsbedarf nach dem Erwerb zu beachten. Die Gesamthöhe der Kosten im Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Gebäudes und eine mögliche Anhebung des Standards des Gebäudes können zu unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen führen. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen an einen Fachmann zu wenden, um eine genaue Klärung zu erhalten.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; Gestern, 16:57.

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