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Pendlerpauschale für Studenten ohne Führerschein

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    Pendlerpauschale für Studenten ohne Führerschein

    Hallo Allerseits!

    aaalso ich habe ein Problem mit meiner Steuererklärun, da ich bislang noch nie eine gemacht habe und hoffe, dass mir jemand hierbei helfen kann. Genauer gesagt betrifft das Problem die Pendlerpauschale.
    Vllt. hatte bereits der eine oder andere das gleiche Problem und weiß wie man es am geschicktesten macht.

    Falls das Theme bereits bearbeitet wurde und/ oder diese Thematik nicht hierher gehört, bitte ich diesen Thread in den richtigen Bereich zu schieben und zugleich dies zu entschuldigen (ist keine Absicht von mir).

    Nun zum eigentlichen Problem:

    So wie der Titel es bereits aussagt, bin ich Student und habe eine Nebentätigkeit als Aushilfe. Die Vergütung ist über 400E und wurde steuerlich korrekt eingetragen.

    Nun habe ich zwei Strecken zu fahren, um einmal zur Uni und zur Arbeit zu gelangen.

    Die 1.Strecke Haus -> Uni (eine Fahrt bspw. 200km) 3x pro Woche
    Die 2.Strecke Haus -> Arbeit (eine Fahrt bspw. 100km) 3x pro Woche

    Es sei anzumerken, dass ich weder ein Auto noch ein Führerschein habe!!

    Für die Fahrt habe ich bislang immer mein Semesterticket genutzt (also NUR ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL). Da ich allerdings vom einen Bundesland ins andere Fahre, trage ich über meinen Semsterbeitrag die restliche Strecke aus eigener Tasche (bislang mittels einer Monatskarte).

    Die Frage sellt sich mir daher: Ist es für einen Studenten, ohne Führerschein, möglich eine Pendlerpauschale geltend zu machen?

    Wenn ja wie verrechne ich es? Kilometeranzahl multipliziert mit 30Cent?
    Senkt sich der Pauschbetrag denn nicht? Oder kann ich etwa nur meine Monatskarten + Semesterbeitrag absetzen lassen?

    Ist es denn nicht so, das die Pendlerpauschale als eine Art "Entschädigung" für den anzutretenden Weg gilt, unabhängig der zu Verfügung stehenden Verkehrsmittel - "quasi weil man so weit fahren muss"?

    Ist es denn richtig, dass dann alles summierend in den Bereich der Sonderausgaben eingetragen werden muss?
    So wie ich es für mich ausgerechnet habe, komme ich in diesem Fall weit über die besagten 4500E.
    Darüber hinaus kommen einpaar Materialanschaffungen (bspw. Laptop) dazu, was eigentlich dann unerheblich wäre, denn die 4500E können eh nicht überschritten werden.

    Wie kann ich nun den Eintrag am besten bewerkstelligen?
    Hat denn jemand 'ne Ahnung dazu?

    Für Eure Tipps/Mühen bedanke ich mich im Voraus!!

    Viele Grüße
    Gruffy

    #2
    AW: Pendlerpauschale für Studenten ohne Führerschein

    Hallo gruffy,

    nach Ihrer Schilderung gibt es zwischen Studium und Beruf keinen Zusammenhang.
    Die Fahrtkosten sind deshalb einmal Ausbildungskosten (Hauptvordruck, Sonderausgaben Zeile 47) und das andere mal Werbungskosten für die Anlage N (dort wird auch die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers eingegeben). Das Formular erklärt sich eigentlich selbst. Für die Entfernungspauschale spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel benutzt wird, solange der pauschal berechnete Aufwand 4500 Euro nicht übersteigt. Öffentliche Verkehrsmittel sind bei 4500 Euro gedeckelt.
    Alles weitere wäre vermutlich kein Programmproblem mehr sondern Steuerberatung...

    Kommentar


      #3
      AW: Pendlerpauschale für Studenten ohne Führerschein

      Du hast einen Aushilsjob. Hast du Lohnsteuer bezahlt?

      Wenn ja, liegt dein Einkommen nach Abzug der Werbungskosten und Sozialabgaben unter 8004 Euro?
      Wenn ja,kannst du dir den Rest sparen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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