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Lohnsteuer zurückfordern - Anlage N nötig?

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    Lohnsteuer zurückfordern - Anlage N nötig?

    Hallo Leute,

    ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung für '15. Bei folgendem Problem bin ich mir jetzt etwas unsicher. Ich bin hauptberuflich Student, habe nebenher eine kleine Selbstständigkeit, und habe darüber hinaus letztes Jahr einige Zeit als HiWi an der Uni sowie gut zwei Monate im Einzelhandel gearbeitet. Der gesamte Bruttolohn zusammen mit der Selbstständigkeit liegt weit unter der Grenze, ist also auf jeden Fall steuerfrei. Nichtsdestotrotz muss ich für die Selbstständigkeit ja die Steuererklärung anfertigen. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Für meine Tätigkeiten als HiWi wurde mir Lohnsteuer abgezogen, die würde ich gerne wiederhaben. Im Einzelhandel wurde mir keine Steuer abgezogen, wenn ich meine Abrechnungen richtig verstehe. Aus beiden Arbeitsverhältnissen habe ich Lohnsteuerbescheinigungen, auf denen vermerkt ist, dass alle darauf enthaltenen Daten bereits an das FA übermittelt wurden, also auch die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer.
    Ich meine für 2014 (wo ich ebenfalls Lohn als Hiwi hatte) habe ich nur meine Einkommenssteuererklärung mit Anlage G für die Selbstständigkeit ausgefüllt und den Hiwi-Lohn nicht weiter berücksichtigt, und habe mit dem Steuerbescheid meine gezahlte Lohnsteuer trotzdem zurückbekommen.
    Muss/sollte ich jetzt trotzdem Anlage N ausfüllen oder ist das nicht nötig, da das FA ja alle Daten von meinen Arbeitgebern maschinell erhalten hat?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Lohnsteuer zurückfordern - Anlage N nötig?

    Muss/sollte ich jetzt trotzdem Anlage N ausfüllen oder ist das nicht nötig, da das FA ja alle Daten von meinen Arbeitgebern maschinell erhalten hat?
    Ja, sonst gibst du nämlich wie letztes Jahr eine unvollständige Steuererklärung ab und hoffst darauf, dass das Finanzamt schon merkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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