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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine Berechnung durchgeführt und mir wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit nur 477 Euro anstatt den vollen Betrag von 1908Euro angerechnet.
    So erhalte ich laut Berechnung eine Nachzahlung von 164,95 Euro.

    Ich habe weiterhin Steuerklasse 2, ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in 2017 ist bis zum 31.12.2018 beantragt und genehmigt worden.

    Habe ich jetzt einen Denkfehler oder warum gelte ich nicht weiterhin als Alleinerziehend obwohl ich nur mit meinem 18 jährigen Kind welches im Sommer 2017 erst die Ausbildung begonnen hat in einem Haushalt lebe?

    Über Hilfe bzw. Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Lubin

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

    Zitat von lubin Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine Berechnung durchgeführt und mir wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit nur 477 Euro anstatt den vollen Betrag von 1908Euro angerechnet.
    So erhalte ich laut Berechnung eine Nachzahlung von 164,95 Euro.

    Ich habe weiterhin Steuerklasse 2, ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in 2017 ist bis zum 31.12.2018 beantragt und genehmigt worden.

    Habe ich jetzt einen Denkfehler oder warum gelte ich nicht weiterhin als Alleinerziehend obwohl ich nur mit meinem 18 jährigen Kind welches im Sommer 2017 erst die Ausbildung begonnen hat in einem Haushalt lebe?

    Über Hilfe bzw. Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Lubin
    Hallo,

    welche Eingaben hast du bei Entlastungsbetrag Alleinerziehende gemacht.
    Wann wurde das Kind geboren?
    Womit machst du die Steuererklärung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

      Warum nur 4 Monate berücksichtigt wurden, lässt sich aus den bisher gemachten Angaben nicht ableiten.

      Den Fall nachstellen ist deshalb auch nicht möglich!

      Da das Thema im Unterforum Allgemein und Projekt eröffnet wurde, ist außerdem nicht bekannt, mit welcher Anwendung gearbeitet wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

        vielen Dank für die Rückmeldungen.

        Ich muss gestehen ich habe das Thema einfach bei sonstiges eröffnet da ich nicht wusste wo sonst :-/

        Ja und das Programm, sagt mir wo ich eine Info darüber finde und ich kann eine genaue Auskunft geben . Elsteronline( habe ich bei meinem Finanzamt NRW beantragt) und bei der Berechnung steht der Name Elster/ Steubel Hinweise.
        Hilft das weiter?

        Kind ist am 10.03. 18 Jahre geworden, war bis 30.06 in Schulausbildung und hat am 01.08 die Ausbildung begonnen. So habe ich dies auch bei Punkt 3 Angabe zu Volljährigkeit angegeben.
        bei Punkt 7 Alleinerziehend habe wie all die Jahre zuvor auch 01.01. bis 31.12 angegeben sowie Kindergeld erhalten vom 01.01. bis 31.12.

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

          Den Übergangszeitraum Juli 2017 hast du ebenfalls angegeben bzw. gemäß der Zeilenerläuterung unter 3. mit einbezogen?

          Das Kind
          – befand sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
          – befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten)
          – konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen
          – hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Absatz 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) geleistet
          (Folgen diese Abschnitte unmittelbar aufeinander, sind sie zu einem Zeitraum zusammenzufassen.)
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

            Hallo Charlie24

            ja, ich habe mehrere Variantionen schon versucht bzw. eingeben 10.03. bis 30.07 Schulausbildung und 01.08. bis 31.12. Ausbildung.

            Habe zuerst 01.01. gehabt aber Kind wurde ja im März volljährig und da nur das volljährige Kind interessiertt habe ich den Geburtstag genommen.
            Dannen eben mal 10.03.bis 31.12.
            Natürlich auch auf alle Eintragungen geachtet das Tag/Monat ggf. Jahr korrekt ist

            Trotz dieser drei Varianten ( 01.01 / 10.03 und 10.03 bis 31.12) sowie Anlange Kind noch mal löschen und neu anlegen habe ich bei der Berechnung den Hinweis das der Entlastunsbetrag für Alleinerziehende nur zeitanteilig gewährt wird. Und eben nur mit 477 Euro.

            Es haben ja einige -wie ich lesen konnte- ein Problem mit den Freibeträgen oder eben die Prüfung was die Anlage Kind betrifft. Könnte auch hier ein Problem liegen und man muss nur auf ein Update warten?

            Oder mal anders gefragt, selbst wenn man dies so wegschickt kontrolliert das Finanzamt das nicht und rechnet es dann richtig aus?

            Gruß Lubin

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              #7
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

              Hallo,

              Eintragungen zu volljährigen Personen in der gemeinschaftlichen Wohnung oder Haushaltsgemeinschaft hast du auch nicht gemach?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                Hallo FIGUL

                Ich habe diese Daten von 2016 übernommen. Lebe nur mit meinem Kind in einem Haushalt und habe die beiden Zeilen mit NEIN vermerkt. Wie letztes Jahr auch.
                Und wie gesagt ich habe weiterhin Steuerklasse 2 , vom Finanzamt für 2017 bis 31.12.2018 bestätigt.

                Könnte es der Programmfehler sein den manche hier haben bei Anlage Kind bzw den Freibeträgen?

                Gruß Lubin

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                  #9
                  AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                  Könnte es der Programmfehler sein den manche hier haben bei Anlage Kind bzw den Freibeträgen?
                  Möglich wäre ein Programmfehler, nachdem der Aufbau dieser Seite in Mein ELSTER gegenüber 2016 wesentlich verändert wurde und bestimmte Eintragungsmöglichkeiten unter 3. nicht mehr vorhanden sind.

                  Der Programmfehler, der die Berechnung generell verhindert, ist es allerdings nicht. Wenn ich Zeit habe, probier ich mal aus, ob sich der Fehler nachstellen lässt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                    Das wäre ech lieb von dir. Ausser das ich jetzt Angaben zu volljährigen Kind machen muss, hat sich nichts geändert.
                    Ich habe jetzt mehrmals alles gelöscht und neu eingegeben.
                    Das Programm sieht mich einfach ab April nicht mehr als Alleinerziehend an obwohl ich in 2017 Steuerklasse 2 hatte und weiterhin auch habe und laut Finanzamt dies auch in der Datenbank vermerkt ist. :-(

                    Gruß Lubin

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                      #11
                      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                      Nun, die Steuerklasse interessiert in der gesamten Einkommensteuerberechnung überhaupt nicht. Der Eintrag hierzu wird nicht verarbeitet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                        Es ist auf jeden Fall seltsam , dass sobald das Kind 18 Jahre ist bzw. wurde nur noch zeitanteilig der Entlastungsbetrag angerechnet wird obwohl NUR das Kind bei mir im Haushalt lebt und auch noch in der Schul/ Berufsausbildung ist.
                        Ich werde morgen mal alles komplett neu anlegen vielleicht bringt es ja was ? !
                        Gruß Lubin

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                          #13
                          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                          Ich habe den Fall jetzt mal in ElsterFormular nachgestellt, da sind die diversen Ausbildungszeiträume im Jahr 2017 ja auch zu einem Eintrag zusammengefasst.

                          Geburtsdatum: 10.03.1999, Kindergeldanspruch: Sowohl 2.304 wie auch 1.152 (spielt aber keine Rolle!) Zeile 16 der Anlage Kind: 01.01.2017 - 31.12.2017.

                          Zeilen 44 und 45 ebenfalls das ganze Jahr! Zeilen 46 und 47 jeweils Nein!

                          Der Entlastungsbetrag von 1.908 € wird in der Steuerberechnung korrekt ermittelt!

                          Es sollte auch in Mein ELSTER so funktionieren.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                            Ich habe es genauso eingegeben und auf prüfen geclickt dann auf senden und dann noch mal Steuerberechnung und es kommt genau das wieder raus:

                            EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                            Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde nur zeitanteilig gewährt.
                            Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. . . . . . . . -477 . . . . . . . . . . . . . . . -477
                            Gesamtbetrag der Einkünfte

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                              #15
                              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                              Es ist tatsächlich so: In ElsterFormular wird bei einem Kind mit Geburtsdatum 10.3.99, komplett in Ausbildung, ganzjährig beim Steuerpflichtigen gemeldet ohne weitere volljährige Personen im Haushalt, korrekt der Freibetrag für Alleinerziehende von 1908€ ermittelt.
                              In Mein Elster ergeben die analogen Eingaben einen Freibetrag von 477€.

                              Auch wenn es bisher keine definitive Aussage seitens des/der Threadersteller/in gibt, ob nun Mein Elster oder ElsterFormular verwendet wird, sieht es nach ersterem aus und dass dort ein Fehler ist. Der sollte an die Hotline gemeldet werden. In drei oder vier Monaten geht es dann vielleicht.

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