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Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

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    Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

    Hallo,

    ich bin als selbstständig und auch nicht selbständig tätig als Klavierlehrer. Ich habe 2 Kinder. KV,PV und RV zahle ich zusammen an Künstlersozialkasse.

    Welche Anlagen muss ich ausfüllen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    #2
    AW: Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

    Wenn Du uns nichts unterschlagen hast:

    Hauptbogen, Anlage N, Anlage S, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand, 2x Anlage Kind, ggf. Anlage VL bei vermögenswirksamen Leistungen mit Sparzulagenanspruch, ggf. Anlage AV bei Riester-Besparung. Außerdem Anlage EÜR und Umsatzsteuererklärung. Und Alles natürlich elektronisch, die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung zwingend authentifiziert. Da Du nichts schreibst, gehe ich mal vom Jahr 2017 aus.
    Zuletzt geändert von Picard777; 24.01.2018, 09:56.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

      Vielen Dank Picard777,

      ich bin Umsatzsteuerbefreit und habe keine Riesterrente. Ausserdem habe kein Sparanlagen oder Kapitalvermögen.

      brauche ich trotzdem AV? EÜR und VL Anlagen finde ich nicht in der Anlagen-Liste.

      Danke

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        #4
        AW: Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

        Die Anlage AV muss natürlich nur eingereicht werden, wenn auch ein Riester-Vertrag abgeschlossen wurde und Sonderausgabenabzug beantragt wird.

        Die Anlage EÜR ist nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung sondern muss separat geöffnet werden (liegt bei den "neuen Formularen" direkt unterhalb der Auswahl für die Einkommensteuer).

        Die Anlage VL gibt es ab 2017 in der bisherigen Form nicht mehr und kann daher auch nicht mehr erfasst werden. Jetzt muss gegenüber der Bank / Bausparkasse etc. ein Antrag auf elektronische Übermittlung an das Finanzamt gestellt werden. Darüber (sollten) diese auch demnächst informieren.

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          #5
          AW: Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

          Vielen Dank Sabre

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            #6
            AW: Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

            Hallo Parmen,

            eine Variante in MeinElster wäre der Hinweis auf die VL Bescheinigung im Hauptvordruck 21 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung Haken bei Belege werden nachgereicht und Kennziffer 98 führt zur Aussteuerung der Erklärung, auch wenn der Text schreibt nicht für Belegeinreichung oder Aufstellungen.

            Natürlich musst du zustimmen bzw. den Antrag auf elektronische Übermittlung stellen wie Sabre schon schrieb.

            Tschüß
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              #7
              AW: Welche Anlagen muss ich ausfüllen?

              Die Umsatzsteuererklärung musst Du ggf. trotzdem einreichen, denn Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist und deswegen auch zur Abgabe verpflichtet. Ob das Finanzamt in Deinem Fall darauf besteht, wissen wir aber nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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