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Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto

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    Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto

    Hallo,
    eine Frage zur Anlage KAP. Wir sind nicht verheiratet, haben keine Kinder und trotzdem ein Gemeinschaftskonto.
    Nun kommen wir mit der Anlage KAP durcheinander. Die Steuerbescheinigung umfasst die gemeinsamen Kapitalerträge und Steuern. Und Jeder von uns soll dann die KAP ausfüllen. Soll Jeder nur den eigenen Anteil eintagen oder sollen die Zahlen aus der Steuerbescheinigung eingetragen werden?
    Werden die Anteile automatisch auf 50/50 festgelegt oder gibt es andere Richtlinien dazu?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto

    Soll Jeder nur den eigenen Anteil eintagen oder sollen die Zahlen aus der Steuerbescheinigung eingetragen werden?
    Da ihr nicht zusammen veranlagt werden könnt, muss jeder m. E. seinen Eigenanteil, also 50 % eintragen. Ihr müsst aber u. U. prüfen, ob ihr wegen der Kapitalerträge zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet seid.

    Gibt es überhaupt einen vernünftigen Grund, der Steuererklärung die Anlage KAP beizufügen?

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Gibt es überhaupt einen vernünftigen Grund, der Steuererklärung die Anlage KAP beizufügen?
      Davon kannst Du mal ausgehen, dass es den gibt: Gerade WEIL sie nicht verheiratet sind, konnten sie ja keinen Freistellungsauftrag einreichen, d.h. die Bank MUSS Abgeltungssteuer einbehalten auf Erträge, d.h. um jeweils den Sparerfreibetrag doch noch zu bekommen geht das dann letztlich nur über die Anlage KAP.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Davon kannst Du mal ausgehen, dass es den gibt: Gerade WEIL sie nicht verheiratet sind, konnten sie ja keinen Freistellungsauftrag einreichen, d.h. die Bank MUSS Abgeltungssteuer einbehalten auf Erträge, d.h. um jeweils den Sparerfreibetrag doch noch zu bekommen geht das dann letztlich nur über die Anlage KAP.
        Hallo,

        selbstverständlich kann ich als ledigerveinen Freistellungsantrag einreichen.
        sind anstatt 1602.- 801.-

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto

          Sicher, aber Dein Einwand geht am Thema vorbei: cupora hat ein Gemeinschaftskonto mit einer Person, mit der er oder sie nicht verheiratet oder verpartnert ist, DESWEGEN kann für DIESES Konto oder Depot kein Freistellungsauftrag gestellt werden bzw. ist nicht wirksam.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo,

            wie sieht es bei einem Gemeinschaftskonto bei Verheirateten aus?
            Da jeder seine eigene Anlage KAP hat, muss ich dann die Werte 50%/50% eingeben oder in jeder Anlage 100%/100%?
            Viele Grüße Udo Karl

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              #7
              Natürlich jeweils hälftig.

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                #8
                Vielen Dank für die Antworten.

                Ich habe noch eine Frage zu den Freistellungsaufträgen.
                Darf ich die 2.000€ zwischen den Eheleuten beliebig aufteilen, z. B. 1.500€ für den Mann und 500€ für die Frau
                oder gelten für jeden jeweils max. 1.000€?
                Viele Grüße Udo Karl

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                  #9
                  Darf ich die 2.000€ zwischen den Eheleuten beliebig aufteilen, z. B. 1.500€ für den Mann und 500€ für die Frau
                  oder gelten für jeden jeweils max. 1.000€?
                  Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2 000 Euro gewährt. Siehe § 20 Abs. 9 EStG:

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

                  Dementsprechend dürfen sie auch gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, die natürlich auch höher sein können als 1.000,00 €,

                  insgesamt dürfen aber nicht mehr als 2.000,00 € freigestellt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Vielen Dank für die Antworten.
                    Dieses Forum hat mir schon sehr oft geholfen und ich möchte es nicht mehr missen.
                    Viele Grüße Udo Karl

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