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Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) / Anlage Gem

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    Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) / Anlage Gem

    Ich möchte die Körperschaftssteuererklärung für einen gemeinnützigen Karnevalsverein mit der neuen Anlage Gem / 1 erstellen und erhalte bei der Prüfung zwei mir auf Anhieb nicht verständliche Fehlerhinweise.

    1.) In Zeile 4 der Anlage Gem / 1 habe ich passend zum Karnevalsverein den Gemeinnützigen Zweck „Förderung des traditionellen Brauchtums“ ausgewählt. Ich erhalte daraufhin aber den Fehlerhinweis , dass die Eingabe nur zulässig ist, wenn es sich um eine Begründung der für gemeinnützig erklärten Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 2 AO handelt.
    2.) In Zeile 10 habe ich bei der Angabe der Gesamteinnahmen (mehr als 35.000 Euro) „Nein“ ausgewählt und die Zeilen 11 ff wie vorgegeben nicht befüllt. Dennoch erhalte ich einen

    Mache ich hier was falsch, oder sind das Bugs bei dem neu erstellten Formular?

    #2
    AW: Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) / Anlage Gem

    Hallo Schwaadsack,

    ich habe gerade zum Testen auch eine Anlage GEM angelegt und deine Eintragungen nachvollzogen ("Förderung des traditionellen Brauchtums" und "Nein").
    Bei beiden Eintragungen bekomme ich keine weiteren Aufforderungen bzw. Fehlermeldungen.

    Bitte überprüfe noch einmal unter "1 Allgemeines", ob dort auch tatsächlich nur ein steuerbegünstigter Zweck (und der richtige) ausgewählt wurde und dass die Begründung (Freitextfeld) leer ist.


    Ich muss aber ganz ehrlich auch sagen, dass ich froh bin, dieses Jahr die Erklärung für "meinen" Verein noch auf Papier gemacht zu haben - da konnte ich wenigstens die neuen Vordrucke auf einen Blick kennenlernen.
    Leider gibt es die Umgehungslösung jetzt nicht mehr, seitdem die KSt 2017 freigeschaltet ist.

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      #3
      AW: Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) / Anlage Gem

      Hallo Sabre,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Bzgl. Punkt 1 hatte ich mich mich tatsächlich dazu verleiten lassen, das Freitextfeld zu befüllen. OK - wer lesen kann, ist klar im Vorteil; da wird ja auf den § 52 verwiesen. Ich habe den Text dort nun gelöscht, und die Prüfung ist positiv.

      Bzgl. Punkt 2 saß der Fehler ebenfalls vor der Tastatur: ich schrieb ja selber „In Zeile 10 …“ – tatsächlich hatte ich diese Angabe ja schon in Zeile 9 gemacht und darf diese in Zeile 10 nicht nochmal wiederholen.

      So easy …. – und nochmal ein spezieller Dank für Deine nette Antwort; in solchen Foren ist das bei solchen im Endeffekt simplen Fehlern nicht selbstverständlich ;-)

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