Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

    Die Antwort findest du in den ersten drei Beiträgen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #17
      AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

      Soll also heissen, wenn ich kein Fahrtenbuch geführt habe, dann kann ich die 0,0002%-Regel nicht geltend machen?
      Auf der anderen Seite darf ich aber bei der Pendlerpauschale dann nicht die Homeofficetage mit "reinrechnen"?

      Wo ist da bitte die "Gerechtigkeit"?

      Entweder gebe ich bei der Pendlerpauschale die AT-Homeoffice an und kann dann bitteschön auch auf die 0,0002%-Regel wechseln
      oder ich bleibe bei der "pauschalen" 0,003%-Regelung und gebe dann auch "pauschal" meine AT incl. Homeoffice an.

      So währ mein Verständniss für Gerechtigkeit !!!

      Kommentar


        #18
        AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

        Dein Verständnis für Gerechtigkeit und das Steuerrecht gehen aber nicht zusammen.

        Wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hättest, würde die 0,002 %-Regelung auch nicht zur Anwendung kommen, da gelten dann reale Werte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

          Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
          Soll also heissen, wenn ich kein Fahrtenbuch geführt habe, dann kann ich die 0,0002%-Regel nicht geltend machen?
          Auf der anderen Seite darf ich aber bei der Pendlerpauschale dann nicht die Homeofficetage mit "reinrechnen"?

          Wo ist da bitte die "Gerechtigkeit"?
          Steuern müssen nicht gerecht sein. Sie orientieren sich an der Leistungsfähigkeit und müssen folgerichtig sein, indem im Wesentlichen gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden. Dies darf auch zur Vereinfachung mit Pauschalen erfolgen, die übliche Sachverhalte abbilden, auch wenn sie im Einzelfall ungerecht sind.

          Eine wesentliche Pauschale ist die Werbungskostenpauschale von 1000€. Ist es gerecht, dass der AN, der neben seiner Arbeitsstätte wohnt und von seinem AG Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Dienstreisen komplett bezahlt bekommt, also real keinerlei Werbungskosten hat, effektiv genauso viel Werbungskosten berücksichtigt bekommt wie derjenige, der 1000€ WK hat?

          Beim Weg zur Arbeitstätte werden pauschal 30Ct je Entfernungs-km anerkannt, weitgehend unabhängig davon, ob jemand zu Fuß geht oder Pkw fährt, oder ob Vater, Mutter und zwei erwachsene Kinder beim selben AG arbeiten und täglich zusammen in einem Auto zur Arbeit fahren. Gerecht?

          Beim geldwerten Vorteil wird pauschal von 15 Tagen/Monat ausgegangen, für die der Dienstwagen für den Arbeitsweg genutzt wird. Für den, der dies 20 Tage monatlich macht, ist es ein Vorteil, für den, der es nur 10 Tage monatlich tut, ein Nachteil, wenn er zu faul ist, ein Fahrtenbuch zu führen. Entweder, man ist mit der Pauschale zufrieden und muss mit ihrem Ergebnis leben, oder man muss sich die Arbeit mit einem Fahrtenbuch machen. Jammerei über Ungerechtigkeit sind da ziemliche Krokodilstränen.

          Kommentar


            #20
            AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

            Ok, wenn ich, was ich zu Jahresanfang nicht weiss, wegen längerer Krankeit nicht arbeiten kann und somit z.B. "nur" auf 160 Arbeitstage komme,
            dann muss ich doch die Möglichkeit/das Recht haben, nachträglich beim Finanzamt um die Korrektur des Geldwerten Vorteils für das Dienstfahrzeug
            zu bitten, da ich ja nicht an 180 Tagen zur Arbeit gefahren bin sondern nur an 160 - ODER??? das kann doch nicht sein, dass ich dann
            180 Tage versteuern muss und nur 160 bei der Pendlerpauschale angeben darf?????

            Kommentar


              #21
              AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

              Jetzt komm von deinem Gerechtigkeitstrip runter, das bringt doch nichts.

              Mit Elster hat die Diskussion hier ohnehin nichts mehr zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                Ok, gibt es irgendwo ein Forum, in dem man solche Themen besprechen kann?

                Kommentar


                  #23
                  AW: Teilweise Homeoffice - Dienstwagen - Werbungskosten Pendlerpauschale

                  Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
                  Ok, gibt es irgendwo ein Forum, in dem man solche Themen besprechen kann?
                  Ich kenne keins!

                  Ich beende die Diskussion an dieser Stelle.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X