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Elternzeit, unverheiratet und Riester

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    Elternzeit, unverheiratet und Riester

    Hallo zusammen,

    bisher habe ich immer die Steuererklärung von meinem Freund und von mir selber gemacht, aber dieses Jahr treibt sie mich in den Wahnsinn!

    Wir haben ein gemeinsames Kind, beide jeweiles einen Riestervertrag, sind unverheiratet und ich befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit. Somit habe ich Logischerweise einen leeren Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und kann nichts eintragen. Das Elterngeld lasse ich mir auf zwei Jahre auszahlen. Ich kann das Elterngeld und die Riesterrente in meiner Steuererklärung aber nicht eintragen, ohne die Anlage N. Und es heißt ja, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt...Wie soll das gehen, wenn ich kein weiterers Einkommen habe oder müssen wir als unverheiratete Eltern nun eine Steuererklärung zusammen machen?

    Hilfe :-(

    LG
    Simone

    #2
    AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

    Eine Zusammenveranlagung ist nicht möglich, weil ihr nicht verheiratet seid.

    Wenn du nur Elterngeld bezogen hast und keinen Arbeitslohn, dann macht eine Steuererklärung für dich keinen Sinn.

    Auf welche steuerpflichtigen Einkünfte soll denn der Progressionsvorbehalt angewendet werden? Du hast ja keine gehabt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

      Zitat von Simone-Mo Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      bisher habe ich immer die Steuererklärung von meinem Freund und von mir selber gemacht, aber dieses Jahr treibt sie mich in den Wahnsinn!

      Wir haben ein gemeinsames Kind, beide jeweiles einen Riestervertrag, sind unverheiratet und ich befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit. Somit habe ich Logischerweise einen leeren Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und kann nichts eintragen. Das Elterngeld lasse ich mir auf zwei Jahre auszahlen. Ich kann das Elterngeld und die Riesterrente in meiner Steuererklärung aber nicht eintragen, ohne die Anlage N. Und es heißt ja, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt...Wie soll das gehen, wenn ich kein weiterers Einkommen habe oder müssen wir als unverheiratete Eltern nun eine Steuererklärung zusammen machen?

      Hilfe :-(

      LG
      Simone
      Hallo,

      kann ich nicht nachvollziehen.
      Elterngeld kommt in den Hauptvordruck Seite 4 Zeile 96
      Riester in die Anlage AV.
      Aber warum füllst du überhaupt eine Erklärung für dich aus?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

        Vielen Dank für die schnelle Antwort!
        Dann hat das Ganze ja einen Vorteil in diesem Fall nicht verheiratet zu sein ;-)

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        kann ich nicht nachvollziehen.
        Elterngeld kommt in den Hauptvordruck Seite 4 Zeile 96
        Riester in die Anlage AV.
        Aber warum füllst du überhaupt eine Erklärung für dich aus?

        Gruß FIGUL
        Dachte, man ist verpflichtet eine zu machen, wenn man schon immer eine gemacht hat. Aber wenn ich jetzt keine muss, ist es umso besser :-)
        Danke!

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          #5
          AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

          Dachte, man ist verpflichtet eine zu machen, wenn man schon immer eine gemacht hat.
          Das ist nicht richtig! Wann ein Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben muss, ist in § 46 EStG geregelt.

          Man hat auch keinen steuerlichen Vorteil, nicht verheiratet zu sein. Ehegatten können nämlich ebenfalls die Einzelveranlagung wählen.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

            Vergiss bei deinem Freund die Anlage Unterhalt nicht.

            Kommentar


              #7
              AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

              Anlage U... okay, danke!

              Ich habe schon befürchtet, dass seine Erklärung nicht einfacher wird...
              Damit setzte ich mich nachher auseinader, er ist im letzten Jahr auch noch verbeamtet worden...

              Kommentar


                #8
                AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

                Der arme ...

                Scherz beiseite, aber -ich bin heute etwas sarkastisch, ich weiß- prüfe ggf. mal, ob ihr verlobt seid. Wenn nicht, dann darfst Du nach dem Steuerberatungsgesetz seine Steuererklärung gar nicht machen, das darf er dann schon schön selbst machen ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

                  Hehe, verlobt sind wir! Aber ich habe ihm schon angedroht, dass es das letzte Mal ist, dass ich sie für ihn mache ;-)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Vergiss bei deinem Freund die Anlage Unterhalt nicht.

                    Wieso Anlage U? Ich lese im Internet immer nur etwas von Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten?

                    Hilfe :-(

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

                      Ich schrieb auch nicht Anlage U, sondern Anlage Unterhalt. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Anlage U hast Du rein gebracht.

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                        #12
                        AW: Elternzeit, unverheiratet und Riester

                        Ob es bei deinem Verlobten Sinn macht, die Anlage Unterhalt auszufüllen, hängt allerdings von der Höhe deines Elterngelds ab.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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