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    Hilfe bei Günstigerprüfung

    Hallo Ihr Lieben,
    erstmal wollte ich mich vorstellen. Ich bin Alleinerziehende mit 1 Kind, ich erhalte keinen Unterhalt vom Vater. Kind ist Juni 2002 geboren.
    Ich erhalte Kindergeld denke aber dass das nicht richtig ist, da ich mit dem Kindergeldfreibetrag glaube ich besser fahren würde aber sicher bin ich mir nicht.
    Eckdaten. Jan 2016 - 15. Mai 2016 3200 Euro Bruttoverdienst. Von 15.5. - 10.7. Arbeitslos vom 11.7.16 bis 11.1. 3100 euro brutto (danach 3200 bis zum Juli und dann ab Juli 2017 3300 Brutto + 13. Monatsgehalt). Ansonsten erhalte ich Kindergeld noch zusätzlich. Ich habe keine Lebensversicherungen oder sonstiges....

    Meine Frage: wäre der Kindergeldfreibetrag nicht besser gewesen für das Jahr 2016? anstatt das Kindergeld. Wenn ja kann man das rückwirkend beantragen, die hätten ja prüfen müssen (Finanzamt was günstiger ist oder?)
    Könnte mir jemand die Formel sagen bzw. das berechnen was günstiger ist bzw. wieviel ich mehr NETTO rausbekomme. Ich bin übrigens Steuerklasse 2, mit einem Kind auf meiner Lohnsteuerkarte.


    VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

    #2
    AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

    Zitat von yvi77 Beitrag anzeigen
    Meine Frage: wäre der Kindergeldfreibetrag nicht besser gewesen für das Jahr 2016?
    gewesen ist der falsche Ausdruck. Denn den Kinderfreibetrag bekommst Du ja mit der Steuererklärung. Du kannst also Deine Steuer 2016 mit Elster durchrechnen lassen und hast dann Deine Fragen beantwortet.

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      #3
      AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

      Hm ok das Programm Elster berechnet das dann praktisch automatisch. Es ist das 1. Mal, dass ich das selbst machen möchte und ich will nichts falsch machen, deshalb frage ich nach. Könntest du mir die Frage beantworten bzw. gibt es ein Programm dass das ausrechnet außer Elster? Ich möchte mir das zuvor ansehen was für Einsparungen ich habe gegenüber dem "Kindergeld und Kinderfreibetrag"

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

        Hallo yvi77,

        wenn du bis Ende nächster Woche wartest -> da steht das aktuelle Elsterformular dann für die Einkommensteuererklärung 2016 bereit und dann kannst du deine Daten eingeben und die Berechnung zeigt es dir wie L.E.Fant schon beschrieben hat.

        Das Kindergeld wird ja grundsätzlich ausgezahlt jedem Kindegeldberechtigten -> In der Steuererklärung wird dann geprüft was steuerlich günstiger ist, Kinderfreibetrag oder Kindergeld, aber wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist -> musst du ja das Kindergeld nicht zurückzahlen, sondern es wird bei der Ermittlung der Steuer mit herangezogen.

        Oder wolltest du auf das Kindergeld verzichten!?

        Tschüß

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          #5
          AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

          Ich möchte mir das zuvor ansehen was für Einsparungen ich habe gegenüber dem "Kindergeld und Kinderfreibetrag"
          Schon der Gedankengang ist fehlerhaft! Das Kindergeld ist zuallererst eine Steuervergünstigung. Reicht der über das Kindergeld ausbezahlte Betrag nicht aus,
          die auf den Kinderfreibetrag (Existenzminimum + Betreuungs-/Ausbildungsbedarf) entfallenden Steuern zu decken, was bei unserem progressiven Steuertarif von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängt,
          fließt der Kinderfreibetrag in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein, d. h., es reduziert sich um den Kinderfreibetrag, die Steuerfestsetzung fällt dementsprechend niedriger aus.

          Um eine Doppelbegünstigung durch Kinderfreibetrag und Kindergeld zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer dann um das Kindergeld erhöht.

          So einfach ist das! Ich verstehe bis heute nicht, warum dieses einfache und aus Gründen der Steuergerechtigkeit auch notwendige Verfahren von sehr vielen Leuten -PolitikerInnen eingeschlossen- nicht verstanden wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Schon der Gedankengang ist fehlerhaft! Das Kindergeld ist zuallererst eine Steuervergünstigung. Reicht der über das Kindergeld ausbezahlte Betrag nicht aus,
            die auf den Kinderfreibetrag (Existenzminimum + Betreuungs-/Ausbildungsbedarf) entfallenden Steuern zu decken, was bei unserem progressiven Steuertarif von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängt,
            fließt der Kinderfreibetrag in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein, d. h., es reduziert sich um den Kinderfreibetrag, die Steuerfestsetzung fällt dementsprechend niedriger aus.

            Um eine Doppelbegünstigung durch Kinderfreibetrag und Kindergeld zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer dann um das Kindergeld erhöht.

            So einfach ist das! Ich verstehe bis heute nicht, warum dieses einfache und aus Gründen der Steuergerechtigkeit auch notwendige Verfahren von sehr vielen Leuten -PolitikerInnen eingeschlossen- nicht verstanden wird.
            Hallo,
            es mag ja einfach für jemanden sein, der viel (evtl. auch beruflich) damit zu tun hat. Ich habe es leider mit/trotz deiner Erklärung noch nicht verstanden.

            Könntest du das evtl. mit Beispielzahlen einmal verdeutlichen?
            Danke.

            MfG...

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              #7
              AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

              Könntest du das evtl. mit Beispielzahlen einmal verdeutlichen?
              Auch das ist keine Hexerei. Am Beispiel in diesem Thread: ein Kind, Elternteil alleinerziehend, der andere Elternteil leistet keinen Unterhalt sieht das dann so aus:

              Der alleinerziehende Elternteil hat in unserem Beispielfall Anspruch auf das gesamte Kindergeld und den gesamten Kinderfreibetrag.

              Kindergeldanspruch 2016: 12 x 190,00 € = 2.280,00 €, Kinderfreibetrag 2016: 7.248,00 €

              Das Kindergeld beträgt demnach 31,46% des Kinderfreibetrags, Wer also für die letzten 7.248,00 € seines Einkommens nicht mehr als 31,46% Einkommensteuer bezahlen muss, für den greift die Günstigerprüfung nicht, das Kindergeld reicht aus.

              Um die konkrete Steuerbelastung für den Kinderfreibetrag zu ermitteln, braucht man das zu versteuernde Einkommen (zvE) und Angaben, ob die Grund- oder Splittingtabelle (Zusammenveranlagung) zur Anwendung kommt.

              Das zvE kennen wir nicht konkret, von der Anwendung der Grundtabelle kann aber im vorliegenden Fall ausgegangen werden.

              Es kann deshalb nur das zvE ermittelt werden, ab dem die Günstigerprüfung greift. Dazu genügt ein Blick -tatsächlich sind es mehrere Blicke- in die für 2016 gültige Grundtabelle.

              Daraus lässt sich ermitteln, dass die Günstigerprüfung im konkreten Fall erst über einem zvE von 33.900,00 € greift. Wie habe ich jetzt gerechnet:

              Bei einem zvE von 33.900,00 € beträgt die Einkommensteuer 6.724,00 €. Zieht man den Kinderfreibetrag ab, beträgt das zvE nur noch 26.652,00 €, dafür wären dann 4.444,00 € Einkommensteuer zu entrichten.
              Die Differenz sind exakt 2.280,00 €, das heißt, das Kindergeld reicht als Steuervergütung exakt aus.

              Nur als Anmerkung. Beruflich war ich mit dem Thema nie befasst, als Steuerzahler und Elternteil über mehr als 15 Jahre schon!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

                Vielen Dank für die Erklärungen.

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                  #9
                  AW: Hilfe bei Günstigerprüfung

                  Vielen Dank !!!!

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