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Vorläufige Steuererklärung

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    Vorläufige Steuererklärung

    Wie kann ich meine Einkommensteuererklärung als VORLÄUFIG abschicken, übermitteln, (Änderungen vorbehalten, bei der Abgabefrist ohne Verlängerung bis September) da ich manche Rechnungen für "Haushaltsnahe Beschäftigungen 2017" erst im November/Dezember 2018 bekomme (Nebenkostenabrechnung für Mieter haben 12 Monate Zeit) und dann mit einem Nachtrag die Steuererklärung ändern/ergänzen muß?
    Ich entschuldige mich für die mehrfache Änderung... spezieller Fall!!
    Zuletzt geändert von RoKHe; 24.02.2018, 11:08. Grund: Abgabefrist beachten!

    #2
    AW: Vorläufige Steuererklärung

    Zitat von RoKHe Beitrag anzeigen
    Wie kann ich eine Steuererklärung VORLÄUFIG machen, da ich manche Rechnungen für "Haushaltsnahe Beschäftigungen" erst im November/Dezember bekomme?
    Hallo,

    du füllst ie Erklärung so weit aus, wie du kannst.
    Dann einfach speichern (nicht versenden)
    zur Fertigstellen die gespeicherte Erklärung öffnen und weiter bearbeiten.
    War die Frage rnst gemeint? ;-(

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Vorläufige Steuererklärung

      ... da ich manche Rechnungen für "Haushaltsnahe Beschäftigungen" erst im November/Dezember bekomme und dann mit einem Nachtrag ändern muß?
      Aufwendungen macht man normalerweise in dem Jahr geltend, in dem man die Rechnungen bezahlt hat.

      Was soll es da für einen Nachtrag geben?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Vorläufige Steuererklärung

        Manche Hausverwaltungen verschicken in der Tat so spät die Betriebskostenabrechnung an Mieter und Vermieter.

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          #5
          AW: Vorläufige Steuererklärung

          Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
          Manche Hausverwaltungen verschicken in der Tat so spät die Betriebskostenabrechnung an Mieter und Vermieter.
          Auch dafür gibt es eine Regelung:

          http://www.bundesfinanzministerium.d...-35a-EStG.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Vorläufige Steuererklärung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Genau, dieses Thema NK-Abrechnung wurde doch schon so oft diskutiert:
            Liegt zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung für das 2017 die Betriebskostenabrechnung für 2017 noch nicht vor, kann der Mieter die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 geltend machen.

            Damit erübrigt sich jede Diskussion über Vorläufigkeit und Nachtrag.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Vorläufige Steuererklärung

              So mache ich das auch. Aber bei größerem Erhaltungsaufwand, Fassade gestrichen, Dachziegel erneuert alles in einem Jahr. Kosten pro Einheit 5000 €. Bezahlt wurde aus der Instandhaltungsrücklage. Unser Hausverwalter übergibt uns inzwischen rechtzeitig die Original-Rechnen mit Datum der Überweisung.

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                #8
                AW: Vorläufige Steuererklärung

                Die Randnummern 47 und 48 des BMF-Schreibens erlauben dem Steuerpflichtigen eine praxisgerechte Zuordnung und geben auch genug Spielraum.

                Die Entscheidung, die Steuerermäßigung hinsichtlich der Aufwendungen für die regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen im Jahr der Vorauszahlung und für die einmaligen Aufwendungen im Jahr der Beschlussfassung
                oder für die gesamten Aufwendungen die Steuerermäßigung erst im Jahr der Beschlussfassung in Anspruch zu nehmen, hat jeder einzelne Eigentümer bzw. Mieter im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu treffen.

                - - - Aktualisiert - - -

                Bezahlt wurde aus der Instandhaltungsrücklage
                Auch dieser Fall wird in Randnummer 47 geregelt. Hausverwalter müssen ihre Aufgaben nur zeitgerecht erfüllen, dann passiert nichts.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Vorläufige Steuererklärung

                  Machen Sie ja auch, wobei zeitgerecht leider bedeutet bis folgendes Jahresende.

                  Um auf die Frage zurückzukommen. Du kannst probieren in Zeile 98 des Hauptvordrucks einen Antrag auf insoweit vorläufige Festsetzung zu stellen. Ob sich der Bearbeiter darauf einlässt, wirst Du dann sehen. Die andere Variante ist, dass Du dann gegen den Bescheid Einspruch einlegst und hoffst, dass der Bearbeiter den Einspruch auf Deinen Antrag so lange ruhen lässt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Vorläufige Steuererklärung

                    Machen Sie ja auch, wobei zeitgerecht leider bedeutet bis folgendes Jahresende.
                    Ich schicke die Nebenkostenabrechnungen spätestens Ende Januar raus. Wenn man die umlegungsfähigen Kosten das ganze Jahr über laufend erfasst und

                    keinen externen Dienstleister für Heizung und Warmwasser beauftragt hat, sind so frühe Abrechnungen problemlos möglich.

                    Bei Einschaltung von techem und Co. dauert es zugegebenermaßen länger, aber manche Hausverwaltungen nutzen die Jahresfrist scheinbar ohne Not aus,
                    nur weil es diese gibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Vorläufige Steuererklärung

                      Hallo,

                      >>>Liegt zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung für das 2017 die Betriebskostenabrechnung für 2017 noch nicht vor, kann der Mieter die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 geltend machen.

                      Das ist so aber nicht ganz korrekt.
                      Denn die Vorjahresdaten darf man natürlich nur verwenden wenn man sie bei der Steuererklärung im Vorjahr noch nicht erklärt hat.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Vorläufige Steuererklärung

                        Also, es gibt für Wohnungsbesitzer und -Mieter die Vereinfachungsregelung, dass der Mieter / Eigentümer die Kosten in dem Jahr geltend machen darf, in dem sie genehmigt wurde (hier also in 2018) - steht in dem bereits verlinkten BMF-Schreiben.

                        Darüber hinaus kann auch ein Antrag auf Änderung einer bereits erfolgten Festsetzung nach § 173 AO erfolgen, wenn die Abrechnung des Hausverwalters erst nach Bekanntgabe des Bescheides zugestellt wird (FG Köln 11 K 1319/16 vom 24.08.2016).

                        Damit braucht man keine vorläufige Steuerfestsetzung 2017, um das auch nachträglich noch berücksichtigen zu können.

                        Alternativ einfach auf dem Mantelbogen S. 4 die "ergänzenden Angaben zur Steuererklärung" nutzen und reinschreiben, dass man die Abrechnung noch nicht hat, aber aufgrund der bereits vorgelegten Rechnungen die bekannten Beträge erfasst hat. Und dann abwarten, was das Finanzamt daraus macht...

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                          #13
                          AW: Vorläufige Steuererklärung

                          Ob da eine Änderung nach § 173 AO möglich ist, ist umstritten. Das geht nur, wenn kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden vorliegt. Wenn ich aber wie der Threadersteller WEIß, dass da viel angefallen ist, wird das schon ein bisschen schwierig ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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