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    Anlage AV nicht mehr verfügbar

    HAllo zusammen,
    ich hoffe, dass ich nicht zu blind bin/war, aber eine passende Antwort auf meine Frage konnte ich nirgends finden.
    Ich sitze gerade an unserer Steuererklärung für 2017. Bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr kam schon eine Meldung, dass die Anlage AV (wir haben beide Riester) nun nicht mehr verfügbar sei und die Daten gelöscht würden. Bei Beiträgen hier im Forum habe ich allerdings noch gelesen, dass die Anlage AV verwendet wird.
    Mache ich etwas falsch? Oder wo trage ich die Sachen nun woanders ein?
    Danke im Voraus und viele Grüße

    #2
    AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

    Es gibt ab 2017 keine Anlage VL (vermögenswirksame Leistungen) mehr, aber natürlich immer noch die Anlage AV.

    Die kannst du doch bei ElsterFormular links unten bei den weiteren Vordrucken auch problemlos auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

      Hallo Charlie24,
      oh je, wie peinlich. Da habe ich tatsächlich einiges miteinander verwechselt bzw vertauscht. Sorry dafür.

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      VG
      Toffersen

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        #4
        AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

        Hallo,

        bekommt man die Anlage VL nun elektronisch und kann Sie im Postfach abrufen oder woher weiß es das Finanzamt?

        Dies ist der Einzige Beleg / Info die mir noch fehlt um meine Steuererklärung 2017 abzuschicken...

        Der Elektronischen Übermittlung der LBS habe ich zugestimmt aber leider noch nichts irgendwie erhalten.

        Gruß und danke!

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          #5
          AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

          bekommt man die Anlage VL nun elektronisch und kann Sie im Postfach abrufen oder woher weiß es das Finanzamt?
          Die Daten für VL wurden elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Es genügt, Zeile 91 im Hauptvordruck anzukreuzen, die Summe selbst ist nicht einzutragen.

          Beim Belegabruf sollte das Kreuz in Zeile 91 automatisch gesetzt werden.

          Die Lohnsteuerbescheinigung sollte inzwischen eigentlich abrufbar sein, Ende Februar war schon vor 9 Tagen oder ist mit LBS die Landesbausparkasse wegen der VL gemeint?
          Zuletzt geändert von Charlie24; 09.03.2018, 21:11.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Daten für VL wurden elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Es genügt, Zeile 91 im Hauptvordruck anzukreuzen, die Summe selbst ist nicht einzutragen.

            Beim Belegabruf sollte das Kreuz in Zeile 91 automatisch gesetzt werden.

            Die Lohnsteuerbescheinigung sollte inzwischen eigentlich abrufbar sein, Ende Februar war schon vor 9 Tagen oder ist mit LBS die Landesbausparkasse wegen der VL gemeint?
            Ok danke !

            Zeile 91 ist angekreuzt und die Lohnsteuerbescheinigung ist online. Ja LBS mein ich die Landesbausparkasse

            Also kann icu die Erklärung abgeben und es kommt kein VL Beleg mehr in den Belegabruf?

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              #7
              AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

              Also kann icu die Erklärung abgeben und es kommt kein VL Beleg mehr in den Belegabruf?
              Da kommt kein weiterer Beleg mehr!

              Was mich an der technischen Umsetzung allerdings stört, dass anscheinend das Kreuz beim Belegabruf generell gemacht wird und zwar wohl auch bei den Arbeitnehmern, die VL bekommen,
              mit ihrem Einkommen aber oberhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen. Es scheint im Moment auch keine Plausibilitätsprüfung dafür zu geben.

              Ich kann das Ganze aber nicht wirklich simulieren, da ich als Rentner keine VL mehr bekomme. Erscheint denn die Sparzulage in der Steuerberechnung?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage AV nicht mehr verfügbar

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da kommt kein weiterer Beleg mehr!

                Was mich an der technischen Umsetzung allerdings stört, dass anscheinend das Kreuz beim Belegabruf generell gemacht wird und zwar wohl auch bei den Arbeitnehmern, die VL bekommen,
                mit ihrem Einkommen aber oberhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegen. Es scheint im Moment auch keine Plausibilitätsprüfung dafür zu geben.

                Ich kann das Ganze aber nicht wirklich simulieren, da ich als Rentner keine VL mehr bekomme. Erscheint denn die Sparzulage in der Steuerberechnung?

                Ja es erscheint in der Berechnung. Dann schick ich es morgen mal ab.

                Danke

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